Von Oktober 1944 bis zur Befreiung im Mai 1945 bestand in Trostberg ein Außenlager des Konzentrationslagers Dachau. Während am Trostberger Friedhof bereits ein Gedenkort für die Opfer des Nationalsozialismus existiert, setzt sich der lokale Arbeitskreis Erinnerungskultur für eine sichtbare Gedenkstätte in unmittelbarer Nähe des historischen Standortes des ehemaligen KZ-Außenlagers ein. Das Vorhaben wird von der Stiftung bayerischer Gedenkstätten aktiv begleitet, unterstützt und ausdrücklich begrüßt. Die Errichtung der Gedenkstätte (auf privatem Grund) sowie deren Unterhalt obliegen dem Arbeitskreis. Bürgermeister Schleid sagte im Bedarfsfall jedoch unbürokratische Hilfe durch den städtischen Bauhof zu. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem zu. (Anm.: Der Gedenk- und Informationsort wurde am 29.11.2025 feierlich eröffnet.)
Seit der Bemessung der Kostenanteile für 2003 wird im Benehmen mit dem TSV 1863 Trostberg e.V. ein Kostenanteil in Höhe von 22,5 v.H. für die außerschulische Nutzung der Sportanlage an der Jahnstraße angesetzt. Analog dazu wurden seither die Kostenanteile für die anderen außerschulischen Nutzer bemessen. Die Kostenanteile wurden mit den Nutzern entsprechend abgerechnet. Die verbleibenden Kostenanteile in Höhe von 102.335,00 EUR werden als Sportförderung und Förderung der Jugend- und Erwachsenenbildung zu Lasten des städtischen Haushaltes gebucht.
Die Abrechnung des Landkreises vom 17.11.2025 für die Mitbenutzung der Landkreishalle Trostberg durch städtische Vereine für das Kalenderjahr 2024 ergibt entsprechend der Nutzungszeiten einen Betrag von 31.402,94 EUR. Für die Mitbenutzung der Turnhalle des Hertzhaimer-Gymnasiums ergeben sich keine Kosten, da sich diese Turnhalle derzeit im Umbau befindet und nicht benutzt werden konnte. Die Kostenanteile wurden mit den Nutzern entsprechend abgerechnet. Der Restbetrag in Höhe von 22.886,78 EUR wird als Sportförderung zu Lasten des städtischen Haushaltes verbucht.
Für die Sanierung der Tiefgarage wurde dem Stadtrat bereits im Oktober 2024 ein Instandsetzungskonzept in Varianten mit Kostenschätzung vorgestellt. Die vom Stadtrat geforderte Prüfung einer weiteren Variante zum Abbruch, Verfüllung und Herstellung oberirdischer Stellplätze zeigte im Ergebnis keine wirtschaftliche Lösung. Es wurde beschlossen, die konventionelle Bauweise als Entwurf einschließlich Kostenberechnung auszuarbeiten und nochmals zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 zu präsentieren. Prüfungen durch den TÜV ergaben, dass eine künstliche Belüftung nicht erforderlich ist. Der voraussichtliche Kostenaufwand für die Umsetzung der Maßnahme einschließlich der Nebenkosten beläuft sich auf rd. 1,9 Mio. €. Der Stadtrat beschloss im Jahr 2026 die Planung zur Baugenehmigung, Ausführung und Ausschreibung vorzunehmen. Die Umsetzung soll – sofern es die Haushaltslage zulässt – in 2 Bauabschnitten in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen.
Die aktuell gültige Hundesteuersatzung ist seit 04.12.2006 in Kraft. Seither hat sich die vom Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration erlassene Mustersatzung verändert, zuletzt mit Bekanntmachung vom 26.08.2025. Insbesondere die Bereiche Kampfhund, Befreiungen und Ermäßigungen haben sich gegenüber dem Stand der Satzung vom 04.12.2006 verändert. Deshalb ist ein Neuerlass der Hundesteuersatzung angezeigt. Die Hundesteuersatzung wurde vom Stadtrat mit Wirkung ab 01.01.2026 beschlossen. (siehe Amtliche Bekanntmachungen in diesem Stadtblatt)
Der nach Art. 70 GO in Verbindung mit § 24 KommHV erstellte Finanzplan mit dem diesem zugrundeliegenden Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029, der dem Haushaltsplan 2026 beizufügen ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV) und diesem Beschluss beiliegt, wurde vom Stadtrat beschlossen. Ebenso wurde der nach § 6 KommHV erstellte Stellenplan für die Beamten und tariflich Beschäftigten, der ein Bestandteil des Haushaltsplanes 2026 ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 KommHV) beschlossen. Die Haushaltssatzung der Stadt Trostberg für das Jahr 2026 wurde vom Stadtrat erlassen. Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung durch das LRA Traunstein ausgefertigt und veröffentlicht.
Gem. Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat die Stadt jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der 20. Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Bericht soll u.a. Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht wurde dem Stadtrat vorgelegt und von diesem zur Kenntnis genommen. Er wird entsprechend Art. 94 Abs. 3 GO zur Einsicht ausgelegt.
Der Antrag auf Umbau und Sanierung eines Bestandsgebäudes mit 3 Wohneinheiten in ein Einfamilienhaus und ein Wohnhaus mit 3 Wohnungen und Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 183/7 der Gemarkung Oberfeldkirchen, Oberwimm 12, wurde kurzfristig vom Antragsteller zurückgenommen.
Der Bauausschuss hat am 15.07.2024 die Erweiterung des Bebauungsplanes „Eglsee“ beschlossen. Mittlerweile fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit statt. In der Sitzung am 08.12.2025 beschloss der Bauausschuss die förmliche Auslegung für die Dauer von einem Monat.
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/