Stadt Trostberg
| für die Wahl | ||
| des Stadtrats, | der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, | des Kreistags |
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens
bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr,
mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
| Nr. des Eintragungsraums | Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungszeiten | barrierefrei ja / nein |
| Nr.1 | Stadtverwaltung Trostberg, (Rathaus) Hauptstraße 24, 83308 Trostberg, Erdgeschoß, Türen A und B | Montag, Dienstag und Mittwoch: 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr zusätzlich: Donnerstag, 15.01.2026 von 14:00 bis 20:00 Uhr Samstag, 17.01.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr | ja |
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.