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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Online-Konsultation-Alzchem Trostberg

Wasserrecht

Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage (ZABA) der Alzchem Trostberg GmbH in den Alzkanal auf dem Grundstück Flur-Nr. 682, Gemarkung Trostberg, Gemeinde Trostberg, Landkreis Traunstein
Hier: Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 - 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Bekanntmachung des Landratsamtes Traunstein

Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage (ZABA) der Alzchem Trostberg GmbH in den Alzkanal lagen die Antragsunterlagen in der Zeit vom 05.09.2022 bis 04.10.2022 in der Stadt Trostberg und im Landratsamt Traunstein öffentlich zur Einsicht aus. Während der Einwendungsfrist wurden Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben.

Anstelle eines Erörterungstermins wird das Landratsamt Traunstein zur Erörterung der Bedenken und Anregungen (Einwendungen), die im oben genannten wasserrechtlichen Verfahren erhoben wurden, sowie der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 - 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchführen.

Der zu behandelnde Sachverhalt wird in Form einer Zusammenfassung der vorgebrachten Äußerungen mit jeweiliger Stellungnahme der Behörden und des Antragstellers hierzu in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 31.07.2023 passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitgestellt. Ebenso sind die Antragsunterlagen (ohne Betriebsgeheimnis) noch einmal einsehbar. Des Weiteren ist das amtliche Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom 17.04.2023 beigefügt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 28.07.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue oder zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 31.07.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, zu den bereitgestellten Informationen zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch die Einleitung berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten bei der Onlinekonsultation ist gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.

Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/wasserrecht-und-bodenschutz (Rubrik „Links“).

Traunstein, den 21.06.2023
Landratsamt Traunstein
Christian Nebl
Abteilungsleiter