Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „SKW Industriegebiet“ im Hinblick auf eine Erweiterungsmöglichkeit im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 590/5 der Gemarkung Trostberg, Adolf-Schwarzer-Straße
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in der Sitzung am 08.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 „SKW Industriegebiet“ zu ändern.
Der Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.07.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024
öffentlich im Rathaus der Stadt Trostberg, 2. Stock, Fachbereich Planen und Bauen, ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (Anregungen oder Bedenken) vorgebracht werden. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt (beschleunigtes Verfahren). Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.