Die Stadt Trostberg informiert: Mit dem steigenden Bewusstsein für erneuerbare Energien werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) immer beliebter. Sie bieten nicht nur eine Möglichkeit, den eigenen Strombedarf zu decken, sondern tragen auch zum Umweltschutz bei. Vor der Installation einer PV-Anlage, sollten sich Interessierte mit den relevanten Gesetzen, Richtlinien und Bestimmungen vertraut machen. Im Folgenden sind einige wichtige Informationen für Bauherren zusammengefasst:
1. Baugenehmigung: Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nummer 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind PV-Anlagen auf Dächern oder Fassaden in der Regel baugenehmigungsfrei. Am Boden installierte Anlagen sind genehmigungsfrei, wenn diese nicht höher als 3 m und nicht länger als 9 m sind. Bei Überschreitung dieser Maße ist eine Baugenehmigung zu beantragen. In jedem Falle ist zu ermitteln, ob sich die Anlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet und ob diese mit den hier getroffenen Festsetzungen vereinbar ist.
Die Installation einer PV-Anlage an einem denkmalgeschützten Gebäude erfordert eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde (Landratsamt). Dies gilt insbesondere für den Trostberger Altstadtbereich, der als Ensemble in der Denkmalliste eingetragen ist.
2. Abstand zu Nachbarn: Nach der Änderung der BayBO vom August 2023 dürfen nunmehr PV-Anlagen auf Dachflächen von Doppelhäusern und Hausgruppen auch durchgehend ohne Abstände an der Grundstücks- bzw. Gebäudegrenze errichtet werden.
Von Brandwänden ist nach Art 30 Abs. 5 Satz 2 BayBO ein Abstand von mindestens 0,5 m für dachparallel installierte bzw. von 1,25 m für aufgeständerte Module oder Kollektoren, wie sie häufig auf Flachdächern installiert werden, einzuhalten.
3. Ausrichtung und Integration: PV-Anlagen auf geneigten Dachflächen müssen „dachparallel“ errichtet oder in die Dachfläche integriert werden, wie es Art. 44a Abs. 1 BayBO vorschreibt. Dachflächen, die zur Belichtung oder Belüftung dienen, sind für PV-Anlagen ungeeignet.
4. Steuerliche und rechtliche Aspekte: Seit dem 12. Juni 2023 müssen sich Betreiber von Anlagen mit weniger als 30 kWp Leistung nicht mehr beim Finanzamt anmelden, sofern sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dennoch ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme weiterhin verpflichtend. Für größere Anlagen bleibt die Anmeldung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt sowie beim Finanzamt bestehen. Zudem ist der selbst erzeugte und verbrauchte Strom weiterhin steuerfrei, was die Nutzung von Solarenergie attraktiv macht. Die Installation und Inbetriebnahme darf ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.
5. Einspeisung ins Netz oder Eigenverbrauch: Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage kann individuell stark variieren. Die Frage, ob der Eigenverbrauch der gewonnenen Energie gegenüber der Netzeinspeisung mehr Vor- oder Nachteile bringt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Einspeisevergütung variiert je nach Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Grundsätzlich ist absehbar, dass die Einspeisevergütung von Solarstrom ins Versorgungsnetz künftig schrittweise reduziert wird. Durch Kombination beispielsweise von Speicher- und Heiztechnik (Wärmepumpe) kann der Eigenverbrauch von Solarstrom trotz höherer Investitionskosten langfristig die wirtschaftlichere Lösung darstellen. Dies hängt jedoch stark von den jeweiligen Gegebenheiten (Anlagengröße, eigener Energiebedarf etc.) ab und erfordert eine fundierte Planung, die auch alle Fördermöglichkeiten für die notwendigen Investitionen berücksichtigt. Es ist empfehlenswert, sich vor der Beschaffung einer PV-Anlage über die aktuellen Förderbedingungen zu informieren.
Nähere Informationen hierzu bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.energiewechsel.de sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter https://www.kfw.de.
6. Versicherung: Eine Versicherung kann sinnvoll sein, um sich vor möglichen Schäden durch Gewitter oder andere Risiken zu schützen. Es empfiehlt sich, vorab unabhängige Informationen einzuholen und verschiedene Angebote zu vergleichen (z.B. mittels Vergleichsportalen im Internet). Unabhängige Informationen erhält man z.B. von der Verbraucherzentrale oder unter finanztip.de. Eine (nachträglich) installierte PV-Anlage muss auch bei der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden, da sie den Wert des Hauses erhöht, welcher die Versicherungssumme bestimmt. Gegebenenfalls kann die PV-Anlage auch innerhalb der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden.
7. Standortwahl und Wartung: Es sollte ein Standort mit optimaler Sonneneinstrahlung und minimalem Schattenwurf gewählt werden. Zu beachten ist, dass PV-Anlagen regelmäßig inspiziert und gereinigt werden sollten, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Zusammenfassung:
Die Installation einer PV-Anlage erfordert eine sorgfältige Planung und Beachtung der geltenden Vorschriften. Nähere Informationen hierzu findet man bei verschiedenen unabhängigen Stellen (siehe auch oben). Auch bei regionalen Unternehmen, die PV-Anlagen anbieten, kann man sich im Rahmen der Angebotseinholung beraten lassen. Es empfiehlt sich stets, mindestens zwei Angebote zum Vergleichen einzuholen. Bei speziellen Fragen, die Bayerische Bauordnung betreffend, steht auch das städtische Bauamt gerne zur Verfügung (bauamt@trostberg.de; 08621 – 801 150). Für Fragen zur Einspeisung, wenden Sie sich gerne an die Stadtwerke Trostberg (info@stadtwerke-trostberg.de; 08621/806 00) Mit einer sorgfältigen Vorbereitung ihrer Entscheidung, können Bauherren sicherstellen, dass ihre PV-Anlage sowohl rechtlich als auch technisch den erforderlichen Standards entspricht und einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leistet.