Die Stadt Trostberg widmet als örtlich zuständige Straßenbaubehörde folgende Straße als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG):
Berghäng, Fl. Nrn. 885/9, 884/16, 881/1, 884/17, 1372/6 und 884/11 der Gemarkung Trostberg, zur Ortsstraße, ohne Widmungsbeschränkung.
| Anfangspunkt: | Gemeindeverbindungsstraße „Nunbichlerquerstraße“ West |
| Endpunkt: | Gemeindeverbindungsstraße „Nunbichlerquerstraße“ Ost |
| Länge: | 0,320 km |
Die Straßenbaulast obliegt der Stadt Trostberg.
Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Dienststunden jederzeit im Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Trostberg, II. Stock, Hauptstraße 24, 83308 Trostberg in der Zeit vom 18.09.2023 bis 02.10.2023 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
| - | Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! |
| - | Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. |
| - | Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. |