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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trostberg für die Ausweisung von Sondergebietsflächen zur regenerativen Energieerzeugung, Freiflächen-PV-Anlagen im Bereich Tinning und Bergham

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 03.01.2025, Az. 4.40-FNP-21-2023, die mit Beschluss des Stadtrates vom 25.09.2024 festgestellte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.09.2024 ohne Auflagen genehmigt.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt mit Begründung und Umweltbericht ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Trostberg, Fachbereich Plannen und Bauen, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan mit der Bekanntmachung wirksam.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Trostberg, 16.01.2025

STADT TROSTBERG

Karl Schleid
Erster Bürgermeister