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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Stadt Trostberg

für das Haushaltsjahr 2025

I.

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

35.199.230,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.793.240,00 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.900.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.245.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Trostberg, 21.01.2025

Stadt Trostberg

gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister

Nachrichtliche Angaben:

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung vom 26.09.2024

wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

360 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v.H.

II.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 16.01.2025, Geschäftszeichen K.20-940-240009, den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht bereit.

Trostberg, 21.01.2025

gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister