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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Riegerschen Stiftung

für das Haushaltsjahr 2025

I.

Aufgrund Art. 20 Abs. 2 Satz 3 BayStG i.V.m Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.500,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

500,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Entfällt

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Trostberg, 21.01.2025

Stadt Trostberg

gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht bereit.

Trostberg, 21.01.2025

gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister