Der Gesetzgeber hat bundesweit eine Anpassung der Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen beschlossen. Diese trat zum 7. Februar 2026 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises
| • | 46,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren sowie |
| • | 27,60 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren. |
Grund für die bundesweite Gebührenerhöhung sind die gestiegenen Herstellungs- und Produktionskosten der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei.