Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 30,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10,00 EUR
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Entfällt
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht bereit.