Am Mittwoch, den 18.9.2024 konnte der KDFB Zweigverein Trostberg Hr. Klaus Schulz vom Landratsamt Traunstein begrüßen und mit ihm über 50 Zuhörer – Männer und Frauen – sind der Einladung gefolgt. Mit Hr. Schulz fand der KDFB einen fachlich sehr kompetenten Referenten zum Thema „Vollmacht“ und „Patientenverfügung“, der sein großes Fachwissen auch sehr unterhaltsam präsentierte. Als Erstes zeigte er per Beamer allen Teilnehmern den Lebensstrahl, der mit der Zeugung beginnt und beim Tod endet. Auf unserem Lebensweg gibt es viele Veränderungen und die größte geht mit dem 18. Geburtstag einher, denn dann ist man voll geschäftsfähig und für sich selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass die Eltern keine Entscheidung mehr für diesen Menschen treffen dürfen und können. Bereits ab dem 18. Geburtstag ist es wichtig sich zu entscheiden, wer im Falle eines Unfalls, psychischer Erkrankung usw. über die Belange seines Lebens entscheiden darf, wenn die Geschäftsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. "Das Schicksal kann jederzeit zuschlagen. " Dazu gibt es die „Vollmacht“, die jeder haben sollte, früher auch als „Vorsorgevollmacht“ bezeichnet. Auch der Arzt darf nur mit einer solchen Vollmacht Krankendaten mit dem Bevollmächtigten besprechen. Das Blankoformular für die Vollmacht kann über das Internet heruntergeladen werden und eigenständig ausgefüllt werden oder auch beim Notar gemacht werden. Im Ernstfall ist es wichtig, die Vollmacht als Original vorzuweisen. Es ist wichtig, dass die Angehörigen darüber Bescheid wissen und es für diese jederzeit zugängig aufbewahrt wird. Diese wichtige Information bei sich zu tragen wie den Personalausweis ist sinnvoll. Bei Besitz von Immobilien muss darauf geachtet werden, dass der Bevollmächtigte nur mit einer beglaubigten Unterschrift der Vollmacht handeln darf. Es ist ein großer Irrtum, dass Ehegatten – ausgenommen die Ehegattennotvertretung, die max. 6 Monate gilt -, Kinder und Eltern selbstverständlich als Bevollmächtigte auftreten dürfen. Sie können im Ernstfall nur vom Betreuungsgericht bestellt werden. Außerdem sollte man bei Banken Personen bevollmächtigen, die Bankgeschäfte für einen übernehmen dürfen und diese dort direkt eintragen lassen. Leider erkennen die Banken kein anderes Dokument an oder machen Probleme dabei. Jede „Vollmacht“ sollte über den Tod hinaus gehen!
Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Patientenverfügung. Dort wird vom Aussteller festgelegt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn dieser todkrank ist und das Sterben unausweichlich kommt.
Hr. Schulz wies eindringlich darauf hin, dass die „Vollmacht“ und die „Patientenverfügung“ Dokumente für das Leben sind! Beide Dokumente sollten alle 3-5 Jahre überprüft werden und durch aktuelle Vorlagen ausgetauscht werden, da sich Gesetze ändern und sich auch persönlich beim Aussteller etwas verändert haben könnte.