Die Stadt Trostberg beabsichtigt die Teilerneuerung des Daches des Mehrzweckhauses in der Tinninger Straße 15. Durch undichte Stellen im Dach tritt immer wieder Wasser in die Konstruktion. Um die Dauerhaftigkeit des Bauwerks gewährleisten zu können, stehen bereits mehrere kleinere Reparaturen an. Als wirtschaftlicher wird daher erachtet, das gesamte Dach zu sanieren. Der Auftrag für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten wurde die Firma Mussner GmbH & Co. KG aus Tacherting mit einer Angebotssumme von rd. 122.000 € vergeben.
Vorstellung der Planungsvarianten
Die Ortsstraßen Hochfelln-, Sonntagshorn- und Watzmannstraße weisen laut Zustandserfassung aus dem Jahr 2017 einen sehr schlechten Zustand auf. Mehrere Aufgrabungen für Leitungsreparaturen und Leitungsverlegungen, Oberflächensetzungen, Straßeneinbrüche, ungeregelte Entwässerung und marode Gehsteige sind Anlass für eine Sanierungsplanung.
Ein beauftragtes Ingenieurbüro stellte verschiedene erarbeitete Varianten als Grundlagen zur Sanierung von Fahrbahn, Entwässerung und Sparten dem Stadtrat vor. Der Stadtrat beschloss, dass eine detaillierte Planung erstellt werden soll.
Mit Beschluss vom Februar 2024 billigte der Stadtrat den Entwurf für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trostberg. Der Entwurf für die Änderung im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 308 und 325 der Gemarkung Oberfeldkirchen (Tinning) sowie 266 und 295/T der Gemarkung Heiligkreuz (Bergham) wurde mit der Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2024 in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 01.08.2024 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Parallel erfolgte die Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Anpassung der Entwurfsunterlagen ist gemäß den vorgebrachten Stellungnahmen durchzuführen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trostberg mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2024 wurde gemäß § 5 BauGB festgestellt.
Die Änderung ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Traunstein zur Genehmigung vorzulegen.
Die Verrichtung des Bestattungswesens, sowie der Pflegearbeiten in den städtischen Friedhöfen Trostberg und Deinting wurden zum Ende des aktuellen vierjährigen Kalkulationszeitraums gemäß den Vorgaben der Vergabeordnung für Lieferungen und Leistungen öffentlich ausgeschrieben.
Der Stadtrat beschloß den Auftrag zur Verrichtung des Bestattungswesens an die Fa. Bestattungsdienste Haberstock Südostbayern GmbH aus Garching mit einer Angebotssumme von rd. 290.000 € (2 Jahre) und den Auftrag zur Verrichtung der Pflegearbeiten an die Fa. Maschinenring Traunstein GmbH mit einer Angebotssumme von rd. 190.000 € (4 Jahre) zu vergeben.
Zum Ende des aktuellen 4-jährigen Kalkulationszeitraums wurde ein Kommunalberatungsbüro mit der Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der städtischen Friedhöfe ab dem 01.01.2025 beauftragt.
Durch die vorgestellte Kalkulation ergaben sich neue Gebührensätze für die Grabnutzung der verschiedenen Grabarten, die Benutzung des Leichenhauses, der Aussegnungshalle und der Kühlzellen, für sonstige Gebühren und Verwaltungsgebühren sowie für die Bestattung.
Mit der erläuterten Gebührenkalkulation und den errechneten Gebührensätzen in Form eines Kostendeckungsgrades von 100 % bestand im Stadrat Einverständnis. Auf Basis der neuen Gebührenkalkulation wurde auch eine Neufassung der der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2025 erlassen (siehe Veröffentlichung der Satzung in der aktuellen Ausgabe des Stadtblatts).
Ende 2017 hatte der Stadtrat auf der Grundlage der Ergebnisse der Sozialraumanalyse 2017 und der Entwicklung der Jugendhilfezahlen im Stadtgebiet „Trostberg packts an! Aktiv gegen Sucht“ - ein Projekt zur Suchtvorbeugung auf kommunaler Ebene ins Leben gerufen, dessen Kernstück die Arbeit einer Trägergruppe aus verschiedenen Kooperationspartnern aus der Stadt Trostberg war.
Ziele des Projektes waren
• die Vernetzung der örtlichen, von der Thematik tangierten, Institutionen
• die Initiierung und der Ausbau von konkreten präventiven Maßnahmen sowie
• die Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Verstetigung von Suchtprävention
Nach einer Dauer von insgesamt ca. 6 Jahren ist eine Weiterführung im Rahmen des ursprünglichen Projektcharakters nicht erforderlich. Bestehende, sowie neue Netzwerke wurden so gestärkt, dass diese nun unter dem Dach des SozialRaums 2.0 einen Teil der Aufgaben weiter übernehmen können. Eine nachhaltige Fortsetzung der präventiven Bemühungen ist auch ohne eine erneute Projektverlängerung sichergestellt.
2023 fand die zehnte Trostberger Kunstmeile statt. Zweieinhalb Wochen lang wurden Werke von Künstlerinnen und Künstler aus Deutschland und Österreich ausgestellt und lieferten ein beeindruckendes Zeugnis des aktuellen Kunstschaffens der Region. Die Kunstmeile wurde sehr gut angenommen, was sich in einer hohen Spendenbereitschaft der lokalen Wirtschaft sowie einem hohen Besucheraufkommen widerspiegelt.
Der Stadtrat beschloss, dass auch im Jahr 2025 eine Kunstmeile stattfinden soll. Hierfür werden Mittel in Höhe von 12.000 Euro bereitgestellt.
Der Bayerische Landtag beschloss zum 23. November 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz. Auf Basis der Grundsteuererklärungen von den Eigentümerinnen und Eigentümern werden die neuen Berechnungsgrundlagen seit dem 1. Juli 2022 von den Finanzämtern ermittelt und den Städten und Gemeinden mittels elektronischem Datenabruf zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage bestimmen die Städte und Gemeinden die jeweiligen Grundsteuerhebesätze, welche ab dem Jahr 2025 neu festzulegen und zahlungswirksam sind. Für die Hauptfeststellung nach dem neuen Grundsteuerrecht werden die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 außer Kraft treten, wird ein Großteil der bayerischen Städte und Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung regeln. Das ist auch in Trostberg der Fall.
Der Stadtrat beschloss die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern auf den aktuellen Werten zu belassen (Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 350 v. H.; Grundsteuer für Grundstücke 360 v.H.; Gewerbesteuer 360 v.H.) und diese ab 01.01.2025 in einer Hebesatzsatzung zu regeln (siehe Veröffentlichung in der aktuellen Ausgabe des Stadtblatts).
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/