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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 23/2023
Das Rathaus
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Bericht aus dem Stadtrat

STADTRAT vom 27.09.2023

Volksfest – Abrechnung 2023 und weiteres Vorgehen

Das diesjährige Volksfest fand vom 02.06. – 11.06.2023 statt und wurde von der Festwirtfamilie Hanetzok durchgeführt. Der bisher mit der Durchführung des Festzeltbetriebs beim Trostberger Volksfest beauftragte Festzelt-/Gastronomiebetrieb Hanetzok hat den Vertrag mit der Stadt Trostberg zum 31.12.2023 gekündigt. Obwohl für dieses Jahr stark die Werbetrommel gerührt wurde, war der Getränkeausstoß und der Gesamtumsatz schlechter als im vorangegangenen Jahr 2022. Grundsätzlich wird das Volksfest als wichtiger Bestandteil des Trostberger Kulturlebens angesehen. Für eine Neuauflage ab 2026 mit neuem Festwirt besteht daher grundsätzlich Offenheit. Die Planung und Durchführung eines Volksfestes 2024 und 2025 ist auf Grund der langen Vorlaufzeiten für so eine Veranstaltung ausgeschlossen. Die Abrechnung des Volksfestes 2023 wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.

STADTRAT vom 25.10.2023

Stadtwerke Trostberg GmbH & Co.KG, Beteiligungsbericht 2022

Gem. Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat die Stadt jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der 20. Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Bericht soll Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht wurde dem Stadtrat vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Er wird entsprechend Art. 94 Abs. 3 GO zur Einsicht ausgelegt.

Defizitausgleich Haushaltsjahr 2022 – AWO Kinderhort Trostberg

Mit STR-Beschluss Nr. 2021038 vom 24.02.2021 in Verbindung mit STR-Beschluss Nr. 2020146 vom 30.09.2020 wurde dem Übergang der Trägerschaft des AWO Kinderhortes vom AWO-Ortverein Trostberg auf den AWO-Kreisverband Traunstein zugestimmt. Die Vereinbarung mit dem AWO-Kreisverband und der Stadt Trostberg ist geschlossen und sieht eine Defizitübernahme von 80 v.H. durch die Stadt Trostberg vor. Mit Schreiben vom 29.09.2023 wurde die Haushaltsabrechnung 2022 für den AWO-Kinderhort vom AWO-Kreisverband Traunstein vorgelegt. Das ausgewiesene Defizit ist gegenüber der Haushaltsplanung um ca. 15.000,00 Euro reduziert. Das entstandene Defizit 2022 in Höhe von 83.248,05 Euro wird vertragsgemäß zu 80 % erstattet. Dies entspricht einem Betrag von 66.598,44 Euro. Der Stadtrat nahm die Abrechnung 2022 für den AWO-Kinderhort zur Kenntnis.

Finanzierung der Sparte Tourismus in der Chiemgau GmbH durch Landkreis und die Kommunen des Landkreises Traunstein von 2024-2025

Die aktuelle Vereinbarung des Landkreises Traunstein und aller 35 Städte, Märkte und Gemeinden zur Finanzierung des Chiemgau Tourismus endet zum Jahresende 2023, die Planungen für das kommende Jahr 2024 und die Folgejahre stehen an. Mit der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e.V. in die Chiemgau GmbH soll die Finanzierung der Sparte Tourismus grundsätzlich unverändert beibehalten werden, formell wird diese jedoch künftig über eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Städten, Gemeinden und dem Landkreis mit der Chiemgau GmbH festgelegt. Entgegen der satzungsmäßig festgelegten Geltungsdauer von fünf Jahren beschlossen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Sitzung des Bayerischen Gemeindetages im Kreisverband Traunstein im September, aufgrund der geplanten Neustrukturierung der Sparte Tourismus die Fortführung der vertraglichen Vereinbarung ausnahmsweise zunächst für die Jahre 2024 und 2025 festzulegen. In der Folge soll die Vereinbarung jeweils wieder für fünf Jahre geschlossen werden. Die Bemessung der finanziellen Beteiligung erfolgt unverändert wie bisher. Die Höhe der jährlichen finanziellen Beteiligung der Städte und Gemeinden ermittelt sich aus der Gesamtzahl der Übernachtungen des vorletzten Tourismusjahres. Der Umlagebetrag für die Städte und Gemeinden beträgt 0,125 €, pro Übernachtung. Erster Bürgermeister Karl Schleid wurde ermächtigt, die vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der Sparte Tourismus der Chiemgau GmbH gemäß dem Entwurf vom 20.09.2023 zu unterzeichnen.

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trostberg für die Ausweisung von Sondergebietsflächen zur regenerativen Energieerzeugung; Freiflächen-PV-Anlagen; südlich von Willertsham

Ergänzung zu den Beschlüssen vom 30.11.2022 und 01.03.2023

Mit Beschluss Nr. 2022255 vom 30.11.2022 und Beschluss Nr. 2023025 vom 01.03.2023 entschied der Stadtrat, ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan der Stadt Trostberg zur Umsetzung von Sondergebietsflächen für die regenerative Energieerzeugung einzuleiten. In der Folge der Ergänzung vom März diesen Jahres ging ein weiterer Antrag zur Prüfung einer Sondergebietsausweisung im Bereich südlich von Willertsham ein. Die betreffende Fläche umfasst das Grundstück Fl. Nr. 276 der Gemarkung Lindach mit insgesamt ca. 5,5 ha und ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der Stadtrat stimmte dagegen, die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auch für diese Fläche herzustellen. Die Fläche wird nicht in die beschlossene Flächennutzungsplanänderung für die übrigen bereits befürworteten Flächen miteinbezogen.

16. Änderung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen; Vorstellung der Entwürfe und frühzeitige Auslegung

Das von der Stadt beauftrage Planungsbüro aus Mühldorf hat die Vorentwürfe für die Änderungen des Flächennutzungsplans für die Standorte Waltersham, Tinning, Bergham und Willertsham erarbeitet. Für alle genannten Standorte wurde die bisherige Nutzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ auf die künftige Nutzung „Sonderbaufläche – Energie“ abgeändert. Die Vorentwürfe wurden dem Stadtrat vorgestellt und erläutert. Die ebenfalls für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage vorgesehene Fläche in der Hagenau liegt im Überschwemmungsgebiet der Alz. Die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt (§ 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Aufgrund dieser Gesetzeslage ist eine Ausweisung momentan im Überschwemmungsgebiet in der Hagenau nicht erlaubt und eine der Ausweisung befürwortende Gesetzesänderung nicht zu erwarten. Die Vorentwürfe wurden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wurde beauftragt, für die Standorte Waltersham, Tinning und Bergham die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Standort Willertsham soll weiterhin als „Fläche für die Landwirtschaft“ geführt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplans soll hier nicht erfolgen.

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Trostberg; Antrag auf Fördermittel

Mit Beschluss STR2023009 vom 25.01.2023 hat der Stadtrat die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung der Stadt Trostberg beauftragt. Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure geschaffen. Der Stadtrat beschloss, dass für die Erstellung einer kommunale Wärmeplanung ein Förderantrag bis 31.12.2023 gestellt werden soll, damit der erhöhte Fördersatz von 90 v.H. gesichert wird. Bis zur Bewilligung und anschließenden Beauftragung werden die Arbeiten an der aktuellen Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung der Stadt Trostberg unterbrochen, um keine Doppelarbeit zu produzieren.

Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/