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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadt Trostberg erlässt aufgrund der Art 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES):

§ 1

Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES) der Stadt Trostberg vom 24.03.1993 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Trostberg Nr. 74 vom 30.03.1993), zuletzt geändert mit Satzung vom 25.11.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Trostberg Nr. 25/21 vom 10.12.2021) wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Die Gebühr beträgt 3,50 EUR pro m³ Abwasser.

2. § 10 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Gebühr beträgt 16,50 EUR pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Hauskläranlage bzw. 1,65 EUR pro m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube. Die Transportkosten des Abfuhrunternehmers sind darin nicht enthalten. Für den Transport beträgt die Pauschale für die ersten 6 m³ 179,00 EUR, jeder weitere m³ 30,20 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Künftige Veränderungen dieser Transportpauschale werden nach aktuellem Stand weiterverrechnet.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Trostberg, 28.10.2024
Karl Schleid
Erster Bürgermeister