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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 23/2024
Das Rathaus
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Das Rathaus

STADTRAT vom 25.09.2024

Stadtblatt; Reduzierung des Turnus auf monatliche Erscheinung

Der Stadtrat beschloss zur Realisierung von Einsparpotential den Erscheinungsturnus des Stadtblatts zum 01.01.2025 von bisher 14-tägig auf monatlich umzustellen. Das Stadtblatt soll weiterhin Amtsblatt bleiben und an alle Haushalte im Stadtgebiet zugestellt werden. Amtliche Veröffentlichungen sollen zukünftig zusätzlich nachrichtlich auf der Homepage der Stadt Trostberg veröffentlicht werden.

Kommunale Wärmeplanung; Bewilligung und Auftragsvergabe

Im Oktober 2023 beschloss der Stadtrat, einen Antrag für die kommunale Wärmeplanung zu stellen, um den erhöhten Fördersatz von 90 v.H. zu sichern. Der Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 17.07.2024 bewilligt. Der Auftrag für die kommunale Wärmeplanung wurde an ing Kess aus Prien am Chiemsee zum Angebotspreis von 76.906,73 € vergeben.

HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS vom 14.10.2024

Auftragsvergabe AKDB-Dienstleistungen im Finanzwesen und Standesamt

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der Annahme von zwei Vertragsangeboten der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB) zu. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 800 Euro für das Standesamtsverfahren und ca. 10.000 Euro für die Finanzverfahren werden getragen.

STADTRAT vom 23.10.2024

Tiefgarage "Alte Schule"; Planungsvarianten zur Sanierung - Präsentation

Die Sanierungsbedürftigkeit der Tiefgarage wurde anhand der Untersuchungsergebnisse der orientierenden Bauwerksuntersuchung aus dem Jahr 2020 durch das Büro ZMI, München, aufgezeigt und ein Grobkonzept zur Vorgehensweise für die Instandsetzung erarbeitet. In der Stadtratssitzung am 27.9.2023 erfolgte die Vorstellung und Erläuterung der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse.

Im nächsten Schritt wurde durch einen beauftragten Fachplaner, hier Büro ING Altötting, ein Instandsetzungskonzept mit Varianten und dazugehörigen Kostenschätzungen ausgearbeitet und anschließend durch den Fachplaner vorgestellt und erläutert.

Der Stadtrat stellte die Beschlussfassung zurück. Zunächst soll eine weitere Variante (Verfüllung der Tiefgarage und Schaffung von Stellplätzen an der Oberfläche) hinsichtlich geprüft werden (Grobkonzept und Kostenschätzung).

17. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Grundstückes

Fl. Nr. 958 der Gemarkung Oberfeldkirchen, Deisenham

Aufstellungsbeschluss

Für einen Teilbereich des betreffenden Grundstückes soll eine gebiets- und nachbarverträgliche Einbindung von zwei Wohngebäuden entstehen. Seitens des Grundstückseigentümers wurde die Nachverdichtung beantragt. Nach Einschätzung der Verwaltung ist eine Entwicklung wie vorgesehen mit entsprechender Ortsrandeingrünung vorstellbar. Im Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich noch als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt. Der Stadtrat beauftragte daher die Verwaltung, die erforderlichen Verfahrensschritte zur Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 274, 277, 277/2 und 277/4 der Gemarkung Trostberg, Schützenstraße 2 - 6 und Bahnhofstraße 6 und 8

Aufstellungsbeschluss

Für den o. g. Bereich läuft derzeit ein Verfahren für eine Bebauungsplanänderung. Ziel des Bebauungsplanes bzw. der Änderung ist es, Wohnraum für die Bevölkerung unter Berücksichtigung eines knappen Flächenangebotes und Vermeidung unnötiger Versiegelung von Boden zu schaffen. Der Flächennutzungsplan beschreibt für diesen Bereich derzeit noch ein Mischgebiet und muss hinsichtlich des Gebietscharakters geändert werden. Der Stadtrat beauftragte daher die Verwaltung, die erforderlichen Verfahrensschritte zur Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES) zum 01.01.2025; Satzungsbeschluss

Nach Art. 8 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind Gebühren für eine öffentliche Entwässerungsanlage kostendeckend zu erheben. Der laufende vierjährige Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2025. Leider haben sich seit Beginn der Abrechnungsperiode erhebliche Fehlbeträge in Höhe von ca. 626.000 Euro angesammelt. Diese sind auf die Preisentwicklungen der letzten Jahre (Personalkostensteigerung, Inflation, Energiekosten, höhere Sanierungskosten) bei gleichzeitigem Rückgang der Verbrauchsmengen (Abwassermengen) zurückzuführen. Laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs besteht für die öffentlichen Einrichtungsträger die Möglichkeit der Kürzung einer Kalkulationsperiode, wenn erhebliche Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und zu den in der Kalkulation prognostizierten Kosten bestehen. So kann auf unvorhergesehene allgemeine Preissteigerungen in angemessener Zeit reagiert werden. Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist daher ein Abbruch des bisherigen Kalkulationszeitraumes zum 31.12.2024 unabdingbar und eine Neukalkulation für den Zeitraum 2025 bis 2028 vorzunehmen. Darin berücksichtigt sind erwartete Ausgaben für Kanäle und Kläranlage sowie höhere Personalkosten. Der Stadtrat beschloss die Satzungsänderung (Veröffentlichung der Satzung siehe die vorliegende Ausgabe des Stadtblatts).

Stadtwerke Trostberg GmbH & Co.KG, Beteiligungsbericht 2023

Gem. Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat die Stadt jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der 20. Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Bericht soll u.a. Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht wurde dem Stadtrat vorgelegt und von diesem zur Kenntnis genommen. Er wird entsprechend Art. 94 Abs. 3 GO zur Einsicht ausgelegt.

Öffentliche Betrauung der Stadtwerke Trostberg GmbH & Co. KG durch die Stadt Trostberg mit der bedarfsgerechten Bereitstellung von Freizeiteinrichtungen (Freibad, Eisstadion); Betrauungsakt

Gegenstand der Gesellschaftssatzung der Stadtwerke Trostberg GmbH & Co. KG ist die Errichtung von Freizeit- und Tourismuseinrichtungen (insb. Freibad/Eisstadion) sowie deren Erwerb, Erweiterung, Modernisierung und Betrieb. Der Betrauungsakt bestätigt und konkretisiert den Gegenstand und Zweck der Gesellschaftssatzung: Es werden Dienstleitungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erbracht und als solche auf Grundlage des Freistellungsbeschlusses 2012/21/EU betraut, um damit den Anforderungen des Europäischen Beihilferechts Rechnung zu tragen. Der letzte Betrauungsakt von November 2014 war auf die Dauer von 10 Jahren befristet. Der Stadtrat beschloss den Betrauungsakt (Internen Organisationsakt/ Zuwendungsregelungen) für die Stadtwerke Trostberg GmbH & Co. KG für weitere 10 Jahre.

Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH und Gründung von Tochtergesellschaften für Energieprojekte

Die Chiemgau GmbH ist die Service-GmbH des Landkreises Traunstein, aller Städte und Gemeinden des Landkreises und weiterer kommunaler Unternehmen bzw. Zweckverbände. Sie wurde durch die Gesellschafter mit der Entwicklung von Projekten im Bereich Windenergie und Photovoltaik beauftragt. Zielsetzung ist dabei neben der Sicherung wichtiger Infrastrukturvoraussetzungen für die Region auch die regionale Wertschöpfung im regionalen Kontext und im Verbund aller interessierten Gesellschafter der Chiemgau GmbH zu ermöglichen.

Um die Realisierung von Energieprojekten zielgerichtet weiterentwickeln zu können, ist nun eine Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Chiemgau GmbH im Gesellschaftsvertrag sowie ein erweitertes Gesellschaftskonstrukt erforderlich. Der Stadtrat stimmte der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH, der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH (100 % Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH), dem Gesellschaftsvertrag der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH und der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG (als 100 % Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH) zu.

Kostenanteile für die Sportanlagen am Jahnplatz 2023

Beteiligung der Nutzer

Seit der Bemessung der Kostenanteile für 2003 wird im Benehmen mit dem TSV 1863 Trostberg e.V. ein Kostenanteil in Höhe von 22,5 v.H. für die außerschulische Nutzung der Sportanlage an der Jahnstraße angesetzt. Analog dazu wurden seither die Kostenanteile für die anderen außerschulischen Nutzer bemessen. Die Kostenanteile wurden mit den Nutzern entsprechend abgerechnet. Die verbleibenden Kostenanteile in Höhe von 77.728,15 EUR werden als Sportförderung und Förderung der Jugend- und Erwachsenenbildung zu Lasten des städtischen Haushaltes gebucht.

Kostenanteile für die Sportanlagen in der Landkreishalle und in der Turnhalle des Hertzhaimer-Gymnasiums für 2023;

Abrechnung durch den Landkreis und Beteiligung der Nutzer

Die Abrechnung des Landkreises vom 25.09.2024 für die Mitbenutzung der Landkreishalle Trostberg durch städtische Vereine für das Kalenderjahr 2023 ergibt entsprechend der Nutzungszeiten einen Betrag von 26.196,10 EUR. Für die Mitbenutzung der Turnhalle des Hertzhaimer-Gymnasiums ergibt sich ein Betrag von 3.204,16 EUR. Die Kostenanteile wurden mit den Nutzern entsprechend abgerechnet. Der Restbetrag in Höhe von 21.220,60 EUR wird als Sportförderung zu Lasten des städtischen Haushaltes verbucht.

Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/