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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 24/2023
Das Rathaus
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Bericht aus den Ausschüssen

BAUAUSSCHUSS vom 06.11.2023

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
  • Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Fl. Nr. 124 der Gemarkung Heiligkreuz, Gumpertsham 2
  • Neubau eines Bienenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 397/0 der Gemarkung Heiligkreuz, Alzwiesen
  • Erweiterung der Terrasse im Erdgeschoss, Erweiterung des Balkons im Obergeschoss sowie Anbau einer Aussentreppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 15/14 der Gemarkung Heiligkreuz, Angerweg 14
36. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schule im Alzbogen“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 547/11 und 547/12 der Gemarkung Trostberg, Teilbereich Uferstraße 2 und 4;
Erweiterung der Gebietsfestsetzungen zur Zulässigkeit eines Bürogebäudes
Satzungsbeschluss

Der Bauausschuss hat am 06.11.2023 die 36. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schule im Alzbogen“ für die o. g. Grundstücke beschlossen. Zwischenzeitlich wurde ein entsprechender Entwurf gefertigt, die Begründung erstellt und die Auslegung durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf vom 12.07.2023 fand in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023 (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB) statt. Während dieser Zeit gingen bei der Stadtverwaltung keine Stellungnahmen bzw. Äußerungen oder Anregungen ein. Der Entwurf wird daher als Satzung beschlossen.

37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schule im Alzbogen“ im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 604 der Gemarkung Trostberg; Heinrich-Braun-Grund- und Mittelschule
Satzungsbeschluss

Der Bauausschuss hat am 06.11.2023 die 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schule im Alzbogen“ für das o. g. Grundstück beschlossen. Zwischenzeitlich wurde ein entsprechender Entwurf gefertigt, die Begründung erstellt und die Auslegung durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf vom 11.07.2023 fand in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 29.09.2023 (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB) statt. Während dieser Zeit gingen bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen bzw. Äußerungen oder Anregungen ein. Nach Abwägung dieser wurde die Änderung nach Anpassung der Entwürfe als Satzung beschlossen.

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Deisenham“ im Bereich des Grundstücks
Fl. Nr. 934/Teil der Gemarkung Oberfeldkirchen; Deisenham 10
Satzungsbeschluss

Der Bauausschuss hat am 06.11.2023 die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Deisenham“ für das o. g. Grundstück beschlossen. Zwischenzeitlich wurde ein entsprechender Entwurf gefertigt, die Begründung erstellt und die Auslegung durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf vom 25.07.2023 fand in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023 (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB) statt. Während dieser Zeit gingen bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen bzw. Äußerungen oder Anregungen ein. Nach Abwägung dieser wurde die Änderung nach Anpassung der Entwürfe als Satzung beschlossen.

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 „Freilflächen-PV-Anlage bei Waltersham“ im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1334 der Gemarkung Oberfeldkirchen, Waltersham
Aufstellungsbeschluss

In der Stadtratssitzung am 30.11.2022 wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1334 der Gemarkung Oberfeldkirchen, Waltersham zu ändern und die Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu ermöglichen.

Zwischenzeitlich wurde hierzu nun auch ein Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch – BauGB erstellt. Dieser wurde vorgestellt und erläutert.

Der vorliegende Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes wird vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen. Ein Aufstellungsverfahren wird eingeleitet.

Frühzeitige Träger- und Behördenbeteiligung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tacherting bezüglich der Solarparks Urthal und Mitterfelden, sowie der Errichtung des Feuerwehrgerätehauses Emertsham

Die Stadt wurde am Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tacherting zu o. g. Vorhaben beteiligt. Durch die betreffende Planung werden Belange und Interessen der Stadt Trostberg nicht berührt. Einwände werden deshalb nicht erhoben.

Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/