Der Stadtrat hat in den Sitzungen am 30.11.2022 und 01.03.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die o. g. Grundstücke zur Ausweisung von Sondergebietsfläche zur regenerativen Energieerzeugung zu ändern.
Die Beschlüsse des Stadtrates werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Die ebenfalls in der Sitzung am 30.11.2022 befürwortete Fläche Grundstück Fl. Nr. 1925 der Gemarkung Heiligkreuz (Hagenau) wird im Hinblick auf die Lage im Überschwemmungsgebiet und der damit verbundenen derzeit unüberwindbaren rechtlichen Hindernisse nicht umgesetzt.