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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 24/2023
Informationen der Stadtwerke Trostberg
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Zählerablesung 2023 der Stadtwerke Trostberg

Aktuell wird die die jährliche Ablesung der Strom- und Wasserzähler durch die Stadtwerke Trostberg durchgeführt.

Nicht bei allen Haushalten erfolgt die Ablesung durch eigenes Personal. Auch in diesem Jahr bitten wir Sie um Mithilfe bei der Zählerablesung, sofern Sie von uns eine Ablesekarte erhalten.

Unsere Zählerablesekarte ist mit einem Barcode bedruckt. Wenn Sie diesen mit Ihrem Handy einscannen, können Sie die Zählerstände direkt über ein Online-Portal an uns melden. Sie können sich auch über die Homepage der Stadtwerke unter dem Hauptmenüpunkt „Zählerstandserfassung“ anmelden und dort Ihre Eingaben machen und wenn Sie wollen, Ihren Zähler fotografieren und das Foto in die Meldung hochladen. Natürlich können Sie Ihre Ablesekarte auch weiterhin handschriftlich ausfüllen und an uns zurück senden oder in unseren Briefkasten im Stadtwerkegebäude werfen. Wir bitten Sie, telefonische Zählerstandsmeldungen möglichst zu vermeiden.

Bitte senden Sie Ihre Zählerstandsdaten bis zum 08.12.2023 an die Stadtwerke Trostberg zurück. Bei Kunden im Bayernwerknetz (z. B. Oberfeldkirchen, Nunbichl, Tinning, Lindach) bitten wir um Meldung bis zum 07.01.2024. Die Abrechnung erfolgt zum Stichtag 31.12., das bedeutet, der Verbrauch wird aufgrund des bis zum Ablesetag erfassten Zählerstandes zum 31.12. hochgerechnet. Eine geringe Abweichung zum tatsächlichen Verbrauch gleicht sich über die Jahre aus bzw. wird bei einer Endabrechnung ausgeglichen.

Was passiert, wenn Sie keine Zählerstände melden?

Der Verbrauch wird aufgrund historischer oder Vergleichsdaten geschätzt. Er kann aber stark vom tatsächlichen Verbrauch abweichen, da die Stadtwerke das Verbrauchsverhalten des Haushaltes nicht kennen. Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Korrektur des Verbrauches aufgrund eines nicht gemeldeten Zählerstandes nach der Rechnungserstellung nicht mehr möglich ist.

Somit sind zwei Folgen nicht gemeldeter Zählerstände denkbar:

1. Der Verbrauch wird zu hoch geschätzt, es kommt zu einer Nachzahlung und es werden ungerechtfertigt hohe Abschläge im kommenden Jahr berechnet.

2. Der Verbrauch wird zu niedrig geschätzt. Sie erhalten eine unberechtigte Gutschrift und zu niedrige Abschläge im kommenden Jahr mit der Gefahr einer Nachzahlung im Folgejahr.

Deshalb: Melden Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Zählerstände an die Stadtwerke zurück.

Wenn wir keine Zählerstände von Ihnen erhalten haben oder Zählerstände unplausibel sind, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Kundencenters bei Ihnen anrufen, um den Sachverhalt zu klären. Sollten Sie bis Anfang Dezember weder eine Zählerablesekarte erhalten haben, noch ein Mitarbeiter von uns bei Ihnen gewesen sein, rufen Sie bitte bei uns an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an kundencenter@stadtwerke-trostberg.de.

Seien Sie misstrauisch, wenn Sie Anrufe von Personen oder Unternehmen erhalten, die Ihre Zählernummer und Ihren Zählerstand wissen wollen und angeben, im Auftrag der Stadtwerke Trostberg zu handeln. Geben Sie am Telefon keine Auskunft, legen Sie im Zweifelsfall auf und lassen Sie sich nicht weiter verbinden. Rufen Sie, wenn Sie sich nicht sicher sind, direkt bei den Stadtwerken unter Tel. 08621/8060-0 zurück. Leider werden Betrugsfälle in Verbindung mit unseriösen Anrufen immer mehr und ein unwissentlich geschlossener Stromliefervertrag kann für Sie sehr teuer werden.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen Ihre Zählernummer und Ihre Kundennummer. Die Kollegen, die vor Ort ablesen, können sich ausweisen. Die Stadtwerke Trostberg haben kein fremdes Personal oder ein Unternehmen beschäftigt, welches in unserem Auftrag Zählerstände bei Ihnen abliest oder telefonisch abfragt.