Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 06.11.2023 die 36. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schule im Alzbogen" im Bereich der o. g. Grundstücke als Satzung beschlossen.
Die Satzung liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Trostberg, Fachbereich Planen und Bauen, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung mit der Bekanntmachung rechtskräftig.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften des § 214 Abs. 2 BauGB und Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.