Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.
Demnach ist eine Beantragung, Aktualisierung oder Verlängerung des Kinderreisepasses nur noch bis 31.12.2023 möglich. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Sollten Sie ab dem 01.01.2024 Ausweisdokumente für Ihr Kind benötigen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
| Personalausweis Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein. Bearbeitungszeit: etwa 2 – 3 Wochen Reisepass Reisepässe sind auch über die EU hinaus gültig. Bearbeitungszeit: etwa 4 – 6 Wochen Was wird für die Beantragung benötigt? (sowohl beim Personalausweis als auch Reisepass)
bei gemeinsam Sorgeberechtigten:
bei alleinig Sorgeberechtigten:
Gebühr
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Sollten Sie bestimmte Länder regelmäßig besuchen (beispielsweise im Urlaub), erkundigen Sie sich bitte vor Beantragung, welche Ausweisdokumente im jeweiligen Land anerkannt werden. Informationen finden Sie unter den Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amts:
( https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise )
Die Passbehörde gibt keine Auskünfte zu Einreisebestimmungen anderer Länder!
Beachten Sie bitte auch, dass sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass grundsätzlich 6 Jahre gültig ist. Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren jedoch so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Bei Fragen steht Ihnen der Bürgerservice Trostberg gerne zur Verfügung:
Tel. 08621 801-130, -132, -134
Erdgeschoss, Zimmer Nr. 2 und 3