Der Stadtrat beschloss die Planungsleistungen für die Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen außerhalb der Gebäude an ING Traunreut für rd. 63.000 Euro brutto zu vergeben.
Im Feuerwehrbedarfsplan – vorgestellt in der STR-Sitzung am 25.09.2024 – ist das Vorhalten eines Gerätewagens Atemschutz/Strahlenschutz für die FF Trostberg vorgesehen. Das aktuelle Fahrzeug ist Baujahr 1995 und wird vom Gutachter mit 4- bewertet (Stand Gutachtenerstellung 2022). Aktuell ist für die Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens Atemschutz/Strahlenschutz von Kosten in Höhe von rd. 715 T€ für Fahrgestell, Aufbau und Beladung auszugehen. Die Beladung und Geräte des aktuellen Gerätewagens Atemschutz/Strahlenschutz kann in wesentlichen Teilen übernommen werden. Es wird mit einer Förderung von 150.150 € (Raum mit besonderem Handlungsbedarf) durch die Regierung von Oberbayern gerechnet. Um eine Zusatzförderung für kommunale Kooperationen in Höhe von 10 % zu erreichen, soll der Antrag für die Beschaffung von zwei baugleichen Fahrzeugen gemeinsam mit der Stadt Traunstein gestellt werden. Da der Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz weitgehend im Einsatz außerhalb Trostbergs ist, soll mit dem Landkreis Traunstein über eine Beteiligung an der Ersatzbeschaffung verhandelt werden.
Der Stadtrat beschloss, dass nach Vorliegen der Bewilligung der Förderung durch die Regierung von Oberbayern zusammen mit der Stadt Traunstein die Konzeptionierung und Vorbereitung der Ausschreibung zu beginnen.
In der Sitzung vom 23.10.2024 stellte der beauftragte Fachplaner des Büros ING Altötting das Schadensbild sowie Alternativen für die Instandsetzung der Anlage vor. Die vom Stadtrat geforderte Prüfung einer weiteren Variante „Abbruch, Verfüllung und Herstellung oberirdischer Stellplätze“ liegt mittlerweile vor und zeigt, dass dies keine wirtschaftliche Lösung ist. Der Stadtrat beschloss, dass die Sanierung der Tiefgarage in konventioneller Bauweise weiterverfolgt werden soll. Ein Entwurf einschließlich Kostenberechnung ist zu erstellen und für die Haushaltsberatungen 2026 vorzulegen.
Die Stellplatzordnung wurde überarbeitet, da die Nutzungsgebühr für 24 Stunden von bisher 5,00 € auf nun 10,00 € erhöht wird. Damit wird die Gebühr den üblichen Preisen von umliegenden Wohnmobilstellplätzen angepasst. Daneben wurden noch Änderungen bzgl. der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen im näheren Umgriff vorgenommen und eine Regelung zur Ausübung des Hausrechts sowie zum Kontrollpersonal mit aufgenommen.
Die neue Fassung der Stellplatzordnung wurde durch den Stadtrat beschlossen.
Das Abstimmungsverhalten der Wahlberechtigten hat sich, auch in der Stadt Trostberg, deutlich verändert. Bei den zurückliegenden Wahlen tendierten bereits bis zu 60 % der Wahlberechtigten in Trostberg zur Stimmabgabe per Briefwahl. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.
Diese Veränderung des Wählerverhaltens führt zu Änderungen in der Organisation der künftigen Wahlen in Trostberg. Für einen reibungslosen Ablauf von geheimen Wahlen ist es wichtig, in den einzelnen in etwa gleich großen Urnenwahlbezirken mit einer ausreichenden Anzahl an voraussichtlichen Wählerinnen und Wählern rechnen zu können. Außerdem müssen die Wahllokale sowohl für die Wahlberechtigten zentral, gut erreichbar und weitestgehend barrierefrei im Stadtgebiet verteilt liegen, als auch für die Wahlleitung auf kurzem, schnellen Wege und über verlässliche telefonische Verbindung zu erreichen sein.
Außer Acht lassen darf man auch nicht die Schwierigkeit, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer akquirieren zu können. Durch die Zunahme des Briefwahlanteils wird für die Auszählung in mehr Briefwahlbezirken mehr Personal benötigt. Dieses hier benötigte Wahlhelfer-Personal kann von bisherigen Stimmbezirken mit weniger Wähler-Frequenz eingespart werden. Der Stadtrat beschloss für die künftigen Wahlen Urnenwahllokale in folgenden Liegenschaften einzurichten: Postsaal (Gewölbe bzw. Saal), Heinrich-Braun-Grund –und Mittelschule, Pfarrheim Schwarzau, Turnhalle Heiligkreuz. Die Briefwahl wird in der Alois-Böck-Turnhalle sowie in der Heinrich-Braun-Mittelschule ausgezählt.
Der nach Art. 70 GO in Verbindung mit § 24 KommHV erstellte Finanzplan mit dem diesem zugrundeliegenden Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028, der dem Haushaltsplan 2025 beizufügen ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV) und diesem Beschluss beiliegt, wurde vom Stadtrat beschlossen. Ebenso wurde der nach § 6 KommHV erstellte Stellenplan für die Beamten und tariflich Beschäftigten, der ein Bestandteil des Haushaltsplanes 2025 ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 KommHV) beschlossen. Die Haushaltssatzung der Stadt Trostberg für das Jahr 2025 wurde vom Stadtrat erlassen.Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung durch das LRA Traunstein ausgefertigt und veröffentlicht.
Der Bauausschuss hat am 24.07.2024 (Beschluss-Nr.: 2024103) die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schule im Alzbogen“ beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Mit der Änderung ist für das gesamte Baufeld eine Wandhöhe von 8,50 m und als Dachform sowohl Pult- wie auch Flachdach zulässig.
Der Entwurf wurde mit ergänzendem Hinweis als Satzung beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
27. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Bebauungspläne in Glött und Ödberg/Offling,
Beteiligung der Stadt Trostberg
Die Stadt Trostberg wurde als Nachbargemeinde informiert und zugleich zu der Änderung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie über die Aufstellung entsprechender vorhabenbezogener Bebauungspläne im Bereich Glött, sowie im Bereich Ödberg/Offling, beteiligt. Um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, soll auf den jeweiligen Flächen die planungsrechtliche Voraussetzung zur Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geschaffen werden. Interessen der Stadt Trostberg werden durch die bezeichneten Planungen nicht tangiert. Die Bauleitplanung der Gemeinde Altenmarkt wurde zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Trostberg wurde darüber informiert, dass der Gemeinderat Feichten in seiner Oktober-Sitzung den Bebauungsplan „Mankham III“ als Satzung beschlossen hat.
Relevante Belange der Stadt Trostberg werden durch die Gebietsausweisung nicht tangiert. Die Planung wurde zur Kenntnis genommen.
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/