Die Hundehaltung unterliegt einer gemeindlichen Jahressteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Hundehalter der Anzeigepflicht nicht nachkommen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass über vier Monate alte Hunde anzumelden sind. Zur Kennzeichnung eines angemeldeten Hundes geben wir ein Hundezeichen aus. Auch jeder Wechsel in der Hundehaltung ist uns anzuzeigen.