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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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An alle Hundehalter

Hundesteuer - Anzeigepflicht

Die Hundehaltung unterliegt einer gemeindlichen Jahressteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Hundehalter der Anzeigepflicht nicht nachkommen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass über vier Monate alte Hunde anzumelden sind. Zur Kennzeichnung eines angemeldeten Hundes geben wir ein Hundezeichen aus. Auch jeder Wechsel in der Hundehaltung ist uns anzuzeigen.

Trostberg, 23.01.2023
Stadt Trostberg
Karl Schleid
Erster Bürgermeister