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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 3/2023
Das Rathaus
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Bericht aus dem Stadtrat und den Ausschüssen

BAUAUSSCHUSS vom 16.01.2023

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
  • Teilumnutzung einer gewerblich genutzten Fläche in eine Wohneinheit im Erdgeschoss sowie Errichtung einer Terrasse im Südosten auf dem Grundstück Fl. Nr. 362 der Gemarkung Trostberg, Hauptstraße 22
  • Antrag auf Vorbescheid, Abbruch landwirtschaftliches Gebäude und Neubau eines Pferdepensionsbetriebes auf dem Grundstück Fl.Nr. 346 der Gemarkung Lindach, Benetsham 9
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Blindreit“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 1981/4, 1967/21 und 1967/22, der Gemarkung Heiligkreuz, Blindreit 12, 13 und 15
Aufstellungsbeschluss

Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Umgriff der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Trostberg „Blindreit“ aus dem Jahr 2004. Die zwischenzeitlich konkretisierten Bebauungsabsichten weichen von den bestehenden Festsetzungen ab. Der beabsichtigte Umfang unterirdischer Bebauung (Keller, Tiefgarage) ist im aktuellen Bebauungsplan nicht berücksichtigt.

Das Änderungsverfahren für den Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Trostberg „Blindreit“ für die betreffenden Grundstücke wird eingeleitet.

STADTRAT vom 25.01.2023

Benennung neue/r Fraktionssprecher/in SPD-Fraktion

In der konstituierenden Sitzung am 04.05.2020 wurde von der SPD-Fraktion Herr Stadtrat Michael Weisky als Fraktionssprecher und Frau Stadträtin Daniela Baumann als Stellvertreterin benannt. In der Führung der SPD-Fraktion ergab sich nun eine Änderung: Daniela Baumann ist ab sofort neue Fraktionssprecherin und Michael Weisky neuer Stellvertreter.

Zielvereinbarung für das Jugendzentrum; Berichtswesen 2023

Im Vollzug der bestehenden Zielvereinbarung für das Jugendzentrum wurde der Jahresbericht für das Jahr 2022 von dem Leiter des Jugendzentrums, Herrn Dietmar Spitzera, erläutert. Der Stadtrat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

Aktualisierung der Sozialraumanalyse der Stadt Trostberg hins. Kinderbetreuung (Krippe, Kindergarten), Schülerzahlenentwicklung (Ganztagsbetreuung)

Die aktualisierte Sozialraumanalyse zum Stand Januar 2023 mit Aussagen zur Kindertagesstättenplanung und zur Schülerzahlenentwicklung wurde dem Stadtrat vorgestellt.

Ausbau der Grubergasse in Heiligkreuz und Sanierung Gehsteige Dr.-Albert-Frank-Straße; Maßnahmenbeschlüsse

Die Grubergasse in Heiligkreuz befindet sich in einem sichtbar schlechten Zustand, deshalb ist eine Sanierung vorgesehen. Im März 2022 wurden die Planungsleistungen beauftragt, die Entwurfsplanung wurde dem Stadtrat nun erläutert. Die Straße soll räumlich neu strukturiert und in ihrer Übersichtlichkeit verbessert werden. Die Sanierung soll in diesem Jahr umgesetzt werden. Es sind ca. 3 Monate Umsetzungszeitraum vorgesehen. Die Kosten der geplanten Maßnahme belaufen sich laut Kostenberechnung aus dem Bauentwurf auf 396.453,63 €. Dem Entwurf zum Ausbau der Grubergasse wurde zugestimmt. Die Maßnahme wird entsprechend ausgeschrieben und unter Beteiligung sämtlicher Spartenträger ausgeführt.

Auch die Gehsteige in der Dr.-Albert-Frank-Str. sollen wegen marodem Zustand saniert werden. Der vorliegende Bauentwurf entspricht der im Dezember im Stadtrat vorgestellte Planungsvariante 1. Darin muss auf die Straßenraumbreite, Verbreitung der Gehwege, Querungshilfen und Spartenverlegung geachtet werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll in 3 Abschnitten erfolgen: Gehsteig Ost in 2023 mit ca. 540 m Länge, Gehsteig West in 2024 mit ca. 200 m Länge und Fahrbahnsanierung in 2025 mit ca. 500 m Länge. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich entsprechend der Kostenberechnung aus dem Bauentwurf auf ca. 884.000 €. Der Stadtrat stimmte zu, dass die Sanierung der Dr.-Albert-Frank-Straße nach dem vorliegenden Entwurf ausgeführt wird. In einem ersten Schritt wird der Bauabschnitt 1, Gehsteig Ost, ausgeschrieben. In der ersten Jahreshälfte 2023 wird mit der Maßnahme begonnen.

Stellungnahme zur Anfrage zum Stand der Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungsplan

Mit Schreiben vom 23.10.2022 hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine Anfrage zum Stand der Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungskonzept GEK gestellt. Der Grund ist die Darstellung der Ziele für Gewässer III. Ordnung im Stadtgebiet Trostberg, die in kurz-, mittel- und langfristig durchzuführende Maßnahmen mit einer Gesamtdauer von bis zu 20 Jahren Realisierungszeit dargestellt wurden. Die Erstellung des bestehenden Gewässerentwicklungsplans für die Stadt Trostberg wurde im Bauausschuss im Jahr 2003 beschlossen und ein Ingenieurbüro mit der Planerstellung beauftragt. Er ist seit 2004 gültig. Für den Kapser Graben wurde bereits im Jahr 1988 ein separates GEK erarbeitet. Von den im Konzept entworfenen Planungszielen wurden bereits einige umgesetzt. Im Gewässerentwicklungskonzept sind Umsetzungshinweise für Verbesserungen beim vorbeugenden Hochwasserschutz, der Arten und Lebensgemeinschaften am Gewässer, beim Nährstoffrückhalt und beim Landschaftsbild enthalten. Zur Erstellung und zur Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes gibt es Fördermöglichkeiten, um den in der Wasserrahmenrichtlinie angestrebten „guten ökologischen Zustand“ eines Gewässers zu erreichen und zu erhalten. Neben den reinen Unterhaltungsmaßnahmen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden müssen (z. B. Räumung von Sohlauflandungen an kritischen Stellen und Kiesfängen, Entfernen von Unratablagerungen im Gewässerumfeld) haben Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Gewässerbettes Priorität. Die seit 1. Juli 2022 veröffentlichte Gewässerrandstreifenkulisse im Landkreis Traunstein für Gewässer III. Ordnung ist eine wachsende Kulisse; mehrere Anpassungen wurden bereits getätigt und weitere an das Wasserwirtschaftsamt Traunstein gemeldet. Neben dem ökologischen Zustand ist die Gefahr durch Hochwasser bzw. Sturzfluten durch Starkregenereignisse gegeben. Gerade an kleinen Gewässern (wie z.B. Pfleger Graben, Kendlinger Graben, Kellerberggraben) tritt Hochwasser oft ohne Vorwarnzeit auf. Die Hochwasserwelle ist zwar meist von kurzer Dauer, aber dafür ist die Abflussspitze sehr hoch. Ein Ziel ist vorbeugender Hochwasserschutz mit Erhaltung und Förderung des natürlichen Rückhaltes, wie z.B. Aufforstung und schonende Bewirtschaftung in Land- und Forstwirtschaft sowie die Renaturierung von Flächen, um den Oberflächenabfluss zu senken. Ein weiterer Punkt sind niederschlagsarme Perioden; der Wasserhaushalt und die Gewässer in unseren Landschaften gewinnen an Priorität. Trockenjahre mit Dürren häufen sich, belasten den Stoffhaushalt und die Ökologie der Gewässer. Der dargelegte Stand der Maßnahme zum Gewässerentwicklungskonzept wurde vom Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU (RCR) - Beitritt - Satzungsbeschluss Neumitglieder

Mit Beschluss STR2022177 vom 27.07.2022 hat sich der Stadtrat zum Beitritt beim Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU (RCR) entschieden. Der Verwaltungsrat des RCR hat nunmehr mit Beschluss vom 07.12.2022 den Beitritt bestätigt und gleichzeitig die entsprechenden Satzungsänderungen vorgenommen. Insbesondere wegen der Aufnahme von Neumitgliedern war eine Überarbeitung der Unternehmenssatzung erforderlich; bei der aktuellen Überarbeitung wurden nach bestem Wissen und Gewissen neben allgemeinen/rechtlichen Anpassungen und Aktualisierungen auch die von den Kommunalaufsichten der Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein mitgeteilten Änderungswünsche eingearbeitet. Insgesamt erfolgte eine Abstimmung der Satzung mit allen vier Kommunalaufsichten so weit wie möglich. Der Stadtrat beschloss, dass die Stadt Trostberg dem Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU (RCR) beitritt.

Wärmeversorgung der Stadt Trostberg; Erstellung einer Machbarkeitsstudie

Die Frage nach der Zukunft der Wärmeversorgung Trostbergs stellt sich zunehmen. Die Klimaproblematik erfordert eine Hinführung zu CO2-neutraler Wärmeversorgung, durch den Ukraine-Krieg beschleunigt sich die Abkehr von Heizenergieversorgung durch Öl und Gas aus Gründen der Verfügbarkeit und Preisentwicklung. Dabei sind Wärmequellen, die vorhanden, aber noch nicht ausreichend genutzt sind, in die Erwägung einzubeziehen (industrielle Abwärme, Wärme aus Biogasproduktion). Deshalb macht es Sinn, sich nun generell Gedanken über die künftige Wärmeversorgung Trostbergs zu machen. Es wurde Kontakt mit zwei aus der Region stammenden Ingenieurbüros bezüglich der Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzw. entsprechender Vor-Untersuchungen aufgenommen.

Die Firma Kess GMBH, Prien am Chiemsee wurde mit der Erarbeitung der angebotenen Machbarkeitsstudie für den Angebotspreis von 35.048,48 Euro beauftragt.

Örtliche Rechnungsprüfung 2021;
Entlastung

Die Jahresrechnung 2021 wurde vom Stadtrat im April 2022 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Der Bericht des Ausschusses wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben. Somit bestehen zur Jahresrechnung 2021 keine Unstimmigkeiten. Die Entlastung gemäß Art. 102 Absatz 3 GO wurde vom Stadtrat erteilt.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung der Rieger'schen Stiftung 2021;
Entlastung

Auch die Jahressrechnung 2021 der Rieger’schen Stiftung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Bericht des Ausschusses wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben. Somit bestehen auch zur Jahresrechnung 2021 der Rieger’schen Stiftung keine Unstimmigkeiten. Die Entlastung gemäß Art. 102 Absatz 3 GO wurde vom Stadtrat erteilt.

ÖPNV-Angebot in der Stadt Trostberg;
Stadtbus – Sachstandsbericht

Im Oktober 2022 informierte der Betreiber der ÖPNV-Linie 9434 Stadtbus Trostberg, die Fa. Hövels, dass der Stadtbus seit längerer Zeit defizitär laufe und der eigenwirtschaftliche Betrieb deswegen eingestellt werden müsse. Grund für das Defizit sei die eklatante Steigerung der Betriebskosten (vor allem Treibstoff und Personal). Nach Beantragung eines Entbindungsantrages durch die Fa. Hövels wurde dieser von der Regierung von Oberbayern zum 01.01.2023 bestätigt, jedoch darf die Firma Hövels noch bis Ende Januar den Stadtbus betreiben.

Es gibt nun zwei mögliche Varianten: Variante 1: Fortführung des ÖPNV-Angebot im bisherigen Umfang im Rahmen einer Notvergabe– Übernahme des Defizits von rd. 10.000 €/Monat durch die Stadt (eine Kostenbeteiligung des Landratsamts Traunstein wird von diesem abgelehnt); Variante 2: freigestellter Schülerverkehr (es dürfen nur noch Schüler befördert werden) – Mehrkosten von rd. 15.000 €/Monat für Schülerbeförderung im Vergleich zum bisherigen Modell (da Ausgleichzahlungen entfallen und Einnahmen aus dem Verkauf von Bustickets entfallen), zu tragen anteilig durch die Stadt sowie das Landratsamt Traunstein (das für die Beförderung der Schüler weiterführender Schulen zuständig ist).

Mit dem Landratsamt Traunstein fanden mehrere Gespräche statt, um sowohl das gemeinwohlorientierte Weiterführen der Linie sicherzustellen, als auch die für den Weiterbetrieb der Linie erforderlichen Zuschüsse verursachungsgerecht nach den Nutzern zu verteilen. Das Landratsamt Traunstein hat sich dahingehend entschieden, dass es sich eine Kostenteilung nicht vorstellen kann und sieht allein die Stadt Trostberg in der Kostentragungspflicht. Der Stadtrat beschloss, dass hinsichtlich der Aufgabenübertragung und Kostenträgerschaft geprüft werden soll, ob die Auslegung des Landratsamtes Traunstein zutreffend ist. Bis zum Vorliegen dieses Prüfungsergebnisses wird eine Entscheidung, ob die ÖPNV-Linie 9434 Stadtbus Trostberg in der Aufgaben- und Kostenträgerschaft der Stadt Trostberg weitergeführt werden soll, aufgeschoben. In der Zwischenzeit wird die Linie über eine weitere einstweilige Erlaubnis weitergeführt.

Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/