Neben dem Sozialfonds gibt es drei Stiftungen, die die Stadt Trostberg verwaltet: die Rieger`sche Stiftung, die Frank-Caro-Stiftung und die Franz-Huthmann-Stiftung. Den Ertrag aus der Franz-Hutzhmann-Stiftung verwendet die Stadt alljährlich dafür, die Seniorenarbeit von Trostberger Vereinen, Verbände und Organisationen zu unterstützen. Seit 1986 fördert die Stadt damit die Betreuung älterer Bürgerinnen und Bürger. Die Mittelverteilung erfolgt nach Richtlinien, die der Stadtrat aufgestellt hat. Der Trostberger Stadtrat beschloss einstimmig, die Zuschüsse für die Seniorenarbeit der Vereine und Verbände in Höhe von etwa 7.000 € zu gewähren. Für Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren wurde ein Grundbetrag von je 3,96 € zuzüglich 0,40 € je BesucherIn zugrunde gelegt. Für Kontaktbesuche bei SeniorInnen und in Altenheimen setzte der Stadtrat 1,49 € je Besuch an. Die Verteilung der Mittel wurde mit der Seniorenreferentin Verena Penn-Helminger abgestimmt. Elf Trostberger Vereine, Verbände und Organisationen erhielten für die Seniorenarbeit 2024 einen Zuschuss.
Zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen wurden für das vergangene Jahr 9.000,00 € veranschlagt. 26 Vereine haben Anträge auf Unterstützung der laufenden Jugendarbeit gestellt. Unter Abwägung von Umfang, Aufwand und Mitgliederanzahl wurde von der Jugendreferentin, Daniela Grundl, und der Verwaltung ein Vorschlag zur Mittelverteilung ausgearbeitet. Diesem stimmte der Stadtrat zu.
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/
Der Bauausschuss hat am 12.07.2023 (Beschluss-Nr.: 2023083) die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Heiligkreuz-Wimm“ für einen Teilbereich des Grundstückes Fl. Nr. 1803 der Gemarkung Heiligkreuzg beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf fand in der Zeit vom 07.10. - 07.11.2024 statt. Während dieser Zeit gingen bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen bzw. Äußerungen oder Anregungen von verschiedenen Organisationen und Verbänden sowie Behörden ein.
Der Bauausschuss nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragte die Stadtverwaltung, die Änderungen und Hinweise in den Satzungsentwurf einzuarbeiten. Der Entwurf wird nach Einarbeitung der Änderungen als Satzung beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Mit Beschluss vom 10.02.2025 bewilligte der Bauausschuss für den vorgesehenen Ausputz an der zu erneuernden nördlichen Giebelwand des Gebäudes Pflegerweg 4 mehrheitlich eine Förderung nach dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Trostberg. Der Antragsteller wandte sich mit einem Antrag auf Überprüfung gegen diese Entscheidung. Der Bauausschuss hat keine Änderungen im Sachverhalt festgestellt - die Entscheidung vom 10.02.2025 entspricht den geltenden Förderrichtlinien. Der Beschluss vom 10.02.2025 über die in Aussicht gestellt Förderung bei dem Anwesen Pflegerweg 4 wird unverändert aufrechterhalten.
Von der Stadt Traunreut erging an die Stadt Trostberg eine Beteiligung als Nachbarkommune in den Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Erweiterung des Bebauungsplanes „Anning Mitte – West“. Es handelt sich um die frühzeitige Behördenbeteiligung an den o. g. Bauleitplanverfahren.
Relevante Interessen der Stadt Trostberg werden durch die bezeichneten Planungen nach Beurteilung der Verwaltung nicht tangiert.
Der Bauausschuss nahm die Bauleitplanung der Stadt Traunreut zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben.