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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 4/2023
Das Rathaus
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Aktuelle Information zur Grundsteuer-Reform in Bayern

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z. B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Gewerbegrundstück) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wurde bis

30.04.2023

verlängert.

Es bestehen folgende drei Möglichkeiten zur Erklärungsabgabe in Bayern: bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter https://www.elster.de, als graues PDF-Formular zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck oder als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen.

Erklärungsvordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen erhalten Sie in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern.

Hinweis: Eine wirksame Abgabe der Grundsteuererklärung per E-Mail ist nicht zulässig. Bitte nutzen Sie für die Erklärungsabgabe den Postweg bzw. ELSTER.

Durch die Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2022 besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung.