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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 4/2024
Das Rathaus
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Bericht aus dem Stadtrat und den Ausschüssen

STADTRAT vom 31.01.2024

Zielvereinbarung für das Jugendzentrum; Berichtswesen 2024

Im Vollzug der bestehenden Zielvereinbarung für das Jugendzentrum wurde der Jahresbericht für das Jahr 2023 von dem Leiter des Jugendzentrums, Herrn Dietmar Spitzera, erläutert. Der Stadtrat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

Kindergarten- und Krippengebühren - Änderung der Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Trostberg vom 26.03.2021 mit Wirkung vom 01.09.2024

Gestiegene Personalkosten, die hohe Inflationsrate sowie Energiepreissteigerungen führten zu teils sehr hohen Defiziten im Jahr 2023 bei den nicht-städtischen Kindertagesstätten. Auch in den städtischen KiTas Schulstraße und Regenbogen ergaben sich erhebliche Defizite.

Für das Haushaltsjahr 2024 gehen die Ansätze der freigemeinnützigen Träger der KITAs wiederum von Defiziten aus, die zu wesentlichen Teilen von der Stadt Trostberg auszugleichen sind. Nach einem Beschluss des Caritasverbands für die Diözese Passau e.V. sollen die Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/24 in zwei Schritten, zunächst im April 2024 um 25,00 Euro, im Januar 2025 dann um weitere 15,00 Euro, angehoben werden. Darüber wurde in der Kindergartenträgersitzung am 09.11.2023 berichtet. Da in den Einrichtungen die Betreuungsverträge für das laufende Kindergartenjahr geschlossen sind und hier auch ein gewisser Bestandsschutz bestehen sollte, wird für alle KiTas eine Erhöhung der Gebühren zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres 2024/25, dann jedoch um 40,00 Euro/pro Monat und Kind in einem Schritt vorgeschlagen. Dieses Vorgehen ist mit den Trägern aller Einrichtungen im Stadtgebiet abgestimmt. Der Stadtrat stimmte der Änderung der Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Trostberg ab dem Kindergartenjahr 2024/25 zu (vgl. Satzung auf Seite XX).

Immissionsschutz; Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf den Grundstücken mit der Fl.Nr. 1339/2 der Gemarkung Stein a.d. Traun, durch die DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH
Anforderung einer Stellungnahme gem. § 11 der 9. BImSchV

Mit Schreiben vom 03.01.2024 wurde die Stadt Trostberg als Nachbarkommune zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung zweier Windenergieanlagen beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die geplanten Standorte der beiden Windräder liegen innerhalb des ausgewiesenen und im Regionalplan der Region 18 „Südostoberbayern“ dargestellten Windvorranggebietes im Siebeneichenforst. Nachteile für die Stadt Trostberg als Nachbarkommune ebenso wie als Eigentümerin der angrenzenden Waldfläche ergeben sich durch die Planung nicht. Aus Sicht der Verwaltung ist lediglich anzumerken, dass der durch den Siebeneichenforst und auf weiterer Strecke durch das städtische Waldgrundstück verlaufende ausgewiesene Rad- und Wanderweg zwischen Mais und Höhenstetten durch die geplante Windenergieanlage Nord überbaut wird. Diese Verkehrsverbindung sollte durch eine geeignete Verlegung auch nach Realisierung der beantragten Maßnahme weiterhin gewährleistet sein. Der Stadtrat nahm den Antrag zur Kenntnis und beschloß keine Einwände gegen die geplante Maßnahme zu erheben.

Kanalsanierung 2024 Maßnahmenbeschluss

Mit den Maßnahmen zur grabenlosen Kanalsanierung 2024 werden aus den Inspektionen der Jahre 2016-2018 bekannte Schäden beseitigt. Im Jahr 2024 sind Haltungen im Hauptkanal, Schächten und Anschlussleitungen von der Sanierung betroffen. Die geplante Maßnahme umfasst Instandsetzungen und Reparaturen im Bereich Blindreit. Als Grundlage für die Ausführungsplanung wird aktuell das Sanierungskonzept erstellt. In diesem Abschnitt werden die Schäden der Zustandsklassen 0 und 1 behoben. Laut Kostenberechnung belaufen sich die Kosten auf rund 180.000 Euro brutto zuzüglich Baunebenkosten von rd. 20.000 Euro. Der Stadtrat beschloss, die ermittelten Leistungen der vorgesehenen Kanal- und Schachtsanierung beschränkt auszuschreiben.

Örtliche Rechnungsprüfung 2022;
Entlastung

Die Jahresrechnung 2022 wurde vom Stadtrat im April 2023 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Der Bericht des Ausschusses wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben. Somit bestehen zur Jahresrechnung 2022 keine Unstimmigkeiten. Die Entlastung gemäß Art. 102 Absatz 3 GO wurde vom Stadtrat erteilt.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung der Rieger'schen Stiftung 2022;
Entlastung

Auch die Jahressrechnung 2022 der Rieger’schen Stiftung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Bericht des Ausschusses wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben. Somit bestehen auch zur Jahresrechnung 2022 der Rieger’schen Stiftung keine Unstimmigkeiten. Die Entlastung gemäß Art. 102 Absatz 3 GO wurde vom Stadtrat erteilt.

BAUAUSSCHUSS vom 05.02.2024

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
  • Abbruch der bestehenden Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Austragshauses zu einem sonstigen Wohnhaus zur Erweiterung auf eine zweite Wohneinheit durch Anbau und Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1354/7 der Gemarkung Trostberg, Hochwies 3
  • Abbruch eines bestehenden Gebäudes zur Errichtung eines Gewerbebaues mit einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr.: 1936/2 der Gemarkung Heiligkreuz, Hagenau 17
  • Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 765 der Gemarkung Trostberg, Oberfeldkirchner Straße 20
Über folgenden Antrag aus dem Kommunalen Förderprogramm wurde beraten:
  • Für die Fenstersanierung am Anwesen Vormarkt 19 wird eine Zuwendung nach dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Trostberg in Aussicht gestellt.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Nunbichl" im Hinblick der Dachgestaltung im gesamten Bebauungsplangebiet sowie Abgrabungen für Lichtschächte im Bereich des Baugebietes Berghäng; Aufstellungsbeschluss

Der Stadtverwaltung liegen für das Bebauungsplangebiet Nr. 15 „Nunbichl“ verschiedene Anträge und Anfragen zur Gestaltung der Dächer von Garagen, Nebengebäuden, Terrassenüberdachungen und Vordächer vor.

Neben den o. g. Anträgen liegt zudem ein Antrag zur Ermöglichung von Lichtgräben im Kellergeschoss im Teilbereich des neuen Baugebietes „Berghäng“ vor.

Die vorliegenden Anträge zur Bebauungsplanänderung wurden vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen. Ein Änderungsverfahren wird eingeleitet.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Deisenham" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 936 der Gemarkung Oberfeldkirchen; Satzungsbeschluss

Der Bauausschuss hat am 14.11.2022 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Deisenham“ für das o. g. Grundstücke beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf vom 17.10.2023 fand in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 18.01.2024 (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB) statt. Während dieser Zeit gingen bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen bzw. Äußerungen oder Anregungen ein. Nach Abwägung dieser wurde die Änderung nach Anpassung der Entwürfe als Satzung beschlossen.

Schachtdeckelsanierung 2024; Maßnahmenbeschluss

Mit der geplanten Schachtkopfsanierung 2024 werden bekannte Schäden aus dem Kanalsanierungskonzept aus dem Jahr 2021 beseitigt.

Im Stadtgebiet wurden an insgesamt 26 Kanal-Revisionsschächten Schäden infolge Bruchs, Alterung u.ä. an den Abdeckungen festgestellt. Um einen nachhaltigen Zustand zu erreichen, sollen alle Schachtabdeckungen repariert ggf. ausgetauscht werden.

Die Baukosten belaufen sich auf Grundlage des Sanierungsumfangs und der Kostenberechnung des Ingenieurbüros ING auf ca. 70.000 € samt Baunebenkosten von ca. 20.000 €.

Grünzug Kinderspielplatz Schwarzau; Schrittweise Umgestaltung des Grünzuges an der Kirchenstraße

Als Ergebnis einer Einzelfallbeurteilung zum Baumbestand am Spielplatz an der Kirchstraße befürwortete der Bauausschuss die mittelfristige schrittweise Umstrukturierung des Grünzuges durch Entnahme einzelner grenznaher Bäume und gleichzeitig Ersatzpflanzungen. Die Umgestaltung soll über einen längeren Zeitraum (ca. 10 Jahre) hinweg erfolgen, um radikale Eingriffe bei Funktion und Ansicht des Grünzuges zu vermeiden.

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tacherting bezüglich der Solarparks Urthal und Mitterfelden, sowie der Errichtung der Feuerwehrgerätehauses Emertsham

Die Gemeinde Tacherting beteiligt die Stadt Trostberg im Rahmen der Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - Baugesetzbuch an dem o. g. Verfahren.

Der Bauausschuss behandelte das o. g. Verfahren im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Behördenbeteiligung bereits in der Bauausschusssitzung am 06.11.2023.

Durch die betreffende Planung werden Belange und Interessen der Stadt Trostberg nicht berührt. Einwendungen werden deshalb nicht erhoben.

Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/