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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „Freiflächen PV-Anlage bei Tinning“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 308 und 325 der Gemarkung Oberfeldkirchen

Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 07.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Freiflächen PV-Anlage bei Tinning" im o. g. Bereich als Satzung beschlossen.

Die Satzung liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Trostberg, Fachbereich Planen und Bauen, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung mit der Bekanntmachung rechtskräftig.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.

nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.

nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird

Trostberg, 08.04.2025
STADT TROSTBERG
Karl Schleid
Erster Bürgermeister