Titel Logo
Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Stadt Trostberg für das Haushaltsjahr 2023

I.

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 29.608.070,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.651.400,00 EUR

ab.

§2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men wird auf 616.000,00 EUR festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 9.666.000,00 EUR festgesetzt.

§4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

b)

für die Grundstücke (B)  — 360 v.H.

2.

Gewerbesteuer — 360 v.H.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.

§6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

*Nachrichtlich:

Von der genehmigten Kreditermächtigung im HH 2022 i. H. v. 679.000 EUR wurde kein Ge- brauch gemacht, sie gilt im Haushaltsjahr 2023 fort. Unter Berücksichtigung dieser Fortgel- tung ist in der Haushaltssatzung 2023 nur mehr eine Kreditaufnahme i. H. v. 616.000 EUR festzusetzen und zu genehmigen, bei einer im HH 2023 veranschlagten Kreditaufnahme i. H. v. 1.295.000 EUR.

Trostberg, 22.02.2023
Stadt Trostberg
Karl Schleid
Erster Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 09.02.2023, Geschäftszeichen 2.22-941- 220007, den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht bereit.

Trostberg, 22.02.2023
Karl Schleid
Erster Bürgermeister