Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Nunbichl" im Hinblick der Dachgestaltung für Nebengebäude und Anbauten im gesamten Bebauungsplangebiet sowie mögliche Abgrabungen für Lichtschächte im Bereich des Baugebietes Berghäng Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Nunbichl" im Hinblick der Dachgestaltung für Nebengebäude und Anbauten im gesamten Bebauungsplangebiet sowie mögliche Abgrabungen für Lichtschächte im Bereich des Baugebietes Berghäng Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in der Sitzung am 05.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 15 „Nunbichl“ zu ändern. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.02.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024
öffentlich im Rathaus der Stadt Trostberg, 2. Stock, Fachbereich Planen und Bauen, ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (Anregungen oder Bedenken) vorgebracht werden. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt (beschleunigtes Verfahren). Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Trostberg, 21.02.2024
STADT TROSTBERG
Karl Schleid
Erster Bürgermeister