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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB; 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Deisenham" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 936 der Gemarkung Oberfeldkirchen, Deisenham 16

9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Deisenham" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 936 der Gemarkung Oberfeldkirchen, Deisenham 16

Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 05.02.2024 die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Deisenham" im Bereich des o. g. Grundstücks als Satzung beschlossen.

Die Satzung liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Trostberg, Fachbereich Planen und Bauen, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung mit der Bekanntmachung rechtskräftig.

Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften des § 214 Abs. 2 BauGB und Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Trostberg, 21.02.2024
STADT TROSTBERG
Karl Schleid
Erster Bürgermeister