Die Grünfläche beim “Turm zu Schloss Schedling“ ist gegenwärtig besonders häufig von Hundekot-Verunreinigungen betroffen.
Da es in jüngster Zeit zu einer erheblichen Zunahme von Verschmutzungen mit Hundekot auf öffentlichen Grün- und Straßenflächen, insbesondere im Altstadtgebiet, kam, werden dringend alle Hundebesitzer/innen gebeten, hinterlassenen Hundekot Ihrer Tiere einzusammeln bzw. die zur Verfügung stehenden Hundetoiletten zu benutzen. Entsprechende Behältnisse zur Beseitigung kann man im Fachhandel erwerben oder kostenlos den im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Hundetoiletten entnehmen.
Hundekot ist nicht nur ekelerregend, sondern kann auch eine Infektionsquelle sein. Schon Hundewelpen können täglich einige Millionen Hundespulwürmer und -eier ausscheiden. Die Eier entwickeln sich in wenigen Monaten zur Ansteckungsreife. Nach der Verwitterung des Kotes bleiben sie in der Erde mehrere Jahre lebensfähig und können über das Schuhwerk in die Wohnung getragen werden. Bei Ansteckung können bei Menschen Erbrechen, Fieber und Durchfall, in schweren Fällen sogar Gelbsucht und Darmerkrankungen auftreten.
Auch auf landwirtschaftlichen Flächen ist Hundekot, hier insbesondere auf Grünflächen, die der Weidewirtschaft oder Futtergewinnung (z.B. Silage, Heu) dienen, ein Problem. Über den Nahrungsmittelkreislauf können Menschen mit Bandwurmfinnen befallen werden und erkranken. Zudem entsteht dem Landwirt auch wirtschaftlicher Schaden, da sich die Larvenzysten des Bandwurmes beim Rind z. B. in der Leber oder der Lunge entwickeln können und damit eine entsprechende Verwertung verhindert wird. Auch hier sind die Hundehalter/innen aufgefordert, durch ihre Hunde entstandene Verunreinigungen zu beseitigen, um eine gesundheitliche Gefährdung von Menschen und Tieren sowie einen wirtschaftlichen Schaden für die Landwirtschaft zu vermeiden.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind angehalten, durch Rücksichtnahme und Umsicht dafür zu sorgen, dass das Zusammenleben von Mensch und Hund im öffentlichen Raum problemlos möglich ist. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Trostberg hingewiesen werden, wonach die Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Tiere ausdrücklich verboten ist. Hundehalterinnen und Hundehalter sind aufgrund der Verordnung verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre Tiere öffentliche Straßen, Gehwege, Anlagen und Spielplätze nicht verunreinigen. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden.