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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 6/2023
Das Rathaus
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Bericht aus dem Stadtrat und den Ausschüssen

BAUAUSSCHUSS vom 06.02.2023

Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätten an der Siegerthöhe und an der Heinrich-Braun-Straße
Auftragsvergaben Falttrennwand; Metallbauarbeiten; WC-Trennwände; Kreidetafeln; Bodenbeschichtung; Schreinerarbeiten; Estricharbeiten;

Für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagestätte in der Heinrich-Braun-Straße und an der Siegerthöhe wurden die oben genannten Arbeiten in der Zeit vom 20.12.2022 bis 19.01.2023 gemäß der Verdingungsordnung für Bauleistungen beschränkt ausgeschrieben. Die technische Prüfung erfolgte anhand des Preisspiegels sowie der Aufgliederung der Einheitspreise.

Folgende Aufträge wurden an das jeweils wirtschaftlichste Angebot vergeben:

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Falttrennwand: Firma Schreinerei Franz Ober GmbH & Co. KG aus Neuötting mit 22.634,99 € (Siegerthöhe)

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Metallbauarbeiten: jeweils die Firma Metallbau Hudlberger KG aus Heldenstein 37.260,09 € (Siegerthöhe); 46.465,93 € (Heinrich-Braun-Straße)

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WC-Trennwände: jeweils die Firma Wako Trennwände, Johann Strobl, Stefan Strobl OHG aus Raisting mit 6.674,71 € (Siegerthöhe); 5.593,00 € (Heinrich-Braun-Straße)

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Kreidetafeln: jeweils die Firma Holzbau Schmid GmbH & Co. KG aus Trostberg mit 7.229,25 € (Siegerthöhe); 3.938,90 € (Heinrich-Braun-Straße)

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Bodenbeschichtung: jeweils die Firma Hartmaier Bautenschutz GmbH aus Prutting mit 21.977,32 € (Siegerthöhe); 26.060,92 € (Heinrich-Braun-Straße)

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Schreinerarbeiten: Firma Wolfgang Osenstätter Schreinerei KG aus Traunstein mit 7.262,57 € (Siegerthöhe)

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Nachtrag Estricharbeiten: Firma German Estrich GmbH & Co. KG aus Trostberg mit 11.179,91 € (Angebotssumme 51.172,42 €) (Heinrich-Braun-Straße)

Modernisierung und Sanierung der Anwesen Traunsteiner Str. 4-8;
Nachtrag zur Auftragsvergabe Zimmererarbeiten Decken

In der Stadtratssitzung am 30.03.2022 wurden die Auftragsvergaben der Zimmererarbeiten Decken für die o.g. Projekte jeweils an die Firma Holzbau Schmid GmbH & Co.KG aus Trostberg beschlossen. Nun liegen Nachträge der Firma Holzbau Schmid GmbH & Co.KG vor:

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Traunsteiner Str. 4: Angebot 110.976,10 €; Nachtrag von 17.095,52 €

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Traunsteiner Str. 6: Angebot für 44.008,15 €; Nachtrag von 4.583,92 €

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Traunsteiner Str. 8: Angebot für 93.085,48 €; Nachtrag von 11.356,62 € sowie 1.Nachtrag in Höhe von 1.856,40 €

Die Nachträge für das Gewerk „Zimmerarbeiten Decken“ wurden vergeben.

STADTRAT vom 01.03.2023

Antrag aus der Bürgerversammlung vom 13.02.2023; Antrag auf namentliche Abstimmung zum Vorhaben Ortsumfahrung Altenmarkt BA 2; B299/304

Herr Schönberger stellte bei der Bürgerversammlung am 13.02.2023 in Oberfeldkirchen einen Antrag nach Artikel 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO). Er beantragte, dass der Stadtrat über die Stellungnahme der Stadt Trostberg im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung zur Ortsumfahrung Altenmarkt Bauabschnitt 2 B299/B304 namentlich beschließen möge. Eine namentliche Abstimmung ist in Art. 51 GO nicht vorgesehen. Die Abstimmung zum o.g. Beratungsgegenstand erfolgte per Handzeichen in öffentlicher Sitzung und konnte daher von allen Interessierten zur Kenntnis genommen werden. Auch eine entsprechende Berichterstattung der üblicherweise anwesenden lokalen Presse sorgte ebenfalls für hinreichende Transparenz. Der Antrag von Herrn Schönberger wurde daher vom Stadtrat abgelehnt und es erfolgte keine namentliche Abstimmung.

B 299/304 NEU; Ortsumfahrung Altenmarkt BA 2; Anhörungsverfahren zur Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 17, 17a FStrG i. V. m. Art 72 ff BayVwVfG sowie dem UVPG

Derzeit führt die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde auf Antrag des Staatlichen Bauamts Traunstein, das das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr vertritt, das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau B 304 Ortsumfahrung (OU) Altenmarkt Bauabschnitt 2“ durch. Baulastträger ist die Bundesrepublik Deutschland. Wesentlicher Verfahrensschritt ist dabei die Öffentlichkeitsbeteiligung. Von 16. Januar bis 16. Februar lagen die entsprechenden Planunterlagen, der Erläuterungsbericht, die aktualisierte Verkehrsuntersuchung sowie die immissions-, natur- und artenschutzrechtliche Gutachten zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am Donnerstag, den 16. März.

Mit 14 zu elf Stimmen votierte der Rat dagegen, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine grundsätzlich zustimmende Stellungnahme zum zweiten Bauabschnitt der B304 Ortsumfahrung Altenmarkt abzugeben.

Förderung der Jugendarbeit 2022

Zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen wurden für das vergangene Jahr 9.000,00 € veranschlagt. 28 Vereine haben Anträge auf Unterstützung der laufenden Jugendarbeit gestellt. Unter Abwägung von Umfang, Aufwand und Mitgliederanzahl wurde von der Jugendreferentin und der Verwaltung ein Vorschlag zur Mittelverteilung ausgearbeitet. Diesem stimmte der Stadtrat zu.

Förderung der Seniorenarbeit 2022

Neben dem Sozialfonds gibt es noch drei Stiftungen, die die Stadt Trostberg verwaltet: die Rieger`sche Stiftung, die Frank-Caro-Stiftung und die Franz-Huthmann-Stiftung. Den Ertrag aus der Franz-Hutzhmann-Stiftung verwendet die Stadt alljährlich dafür, die Seniorenarbeit von Trostberger Vereinen, Verbände und Organisationen zu unterstützen. Seit 1986 fördert die Stadt damit die Betreuung älterer Bürger. Die Mittelverteilung erfolgt nach Richtlinien, die der Stadtrat aufgestellt hat. Der Trostberger Stadtrat beschloss einstimmig, die Zuschüsse für die Seniorenarbeit der Vereine und Verbände in Höhe von etwa 6.998 Euro zu gewähren. Die Stadtverwaltung hatte die Zuschuss-Grundbeträge entsprechend angepasst, so dass die für 2022 eingeplanten Haushaltsmitteln in Höhe von 7.000 Euro ausgeschöpft wurden. Unter Berücksichtigung dieser 7.000 Euro hatte die Verwaltung der Zuschussberechnung einen Grundbetrag für Seniorenveranstaltungen von je 5,18 Euro zuzüglich 50 Cent je Besucher zugrunde gelegt. Für Kontaktbesuche bei Senioren und in Altenheimen setzte sie je Besuch 1,99 Euro an. Die Verteilung der Mittel wurde mit der Seniorenreferentin Verena Penn-Helminger abgestimmt. Elf Trostberger Vereine, Verbände und Organisationen erhielten für die Seniorenarbeit 2022 einen Zuschuss. Die Verwaltung wies darauf hin, dass sie die Abgabefrist für Anträge auf Zuschüsse auf den 15. Januar des Folgejahres angepasst hat und den Vereinen so die Möglichkeit gibt, Veranstaltungen um die Weihnachtszeit herum in ihren Anträgen aufzunehmen.

Kanalsanierung 2023 Maßnahmenbeschluss

Mit den Maßnahmen zur Kanalsanierung 2023 werden aus den Inspektionen der Jahre 2016-2018 bekannte Schäden beseitigt. Im Jahr 2023 sind Haltungen im Hauptkanal, Schächte und Anschlussleitungen von der Sanierung betroffen. Die geplante Maßnahme umfasst Instandsetzungen und Reparaturen in den Bereich Blindreit. Als Grundlage für die Ausführungsplanung dient das aktuelle Sanierungskonzept vom 29.01.2021. In diesem Abschnitt werden die Schäden der Zustandsklassen 0 und 1 behoben. Laut Kostenberechnung belaufen sich die Kosten auf rund 230.000 Euro brutto zuzüglich Baunebenkosten von rd. 30.000 Euro. Der Stadtrat beschloss, die ermittelten Leistungen der vorgesehenen Kanal- und Schachtsanierung beschränkt auszuschreiben.

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trostberg für die Ausweisung von Sondergebietsflächen zur regenerativen Energieerzeugung; Freiflächen-PV-Anlagen; ehemalige Deponieflächen in Bergham; Ergänzung zum Beschluss vom 30.11.2022

Mit Beschluss Nr. 2022255 vom 30.11.2022 entschied der Stadtrat, ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan der Stadt Trostberg zur Umsetzung von Sondergebietsflächen für die regenerative Energieerzeugung einzuleiten. In der Folge ging ein weiterer Antrag zur Prüfung einer Sondergebietsausweisung für den Bereich der ehemaligen Deponieflächen der SKW in Bergham ein. Die betreffende Fläche umfasst das Grundstück Fl.Nr. 266 und Teilbereiche des Grundstücks Fl.Nr. 295 der Gemarkung Heiligkreuz mit insgesamt ca. 1,0 ha. Bei der Standortbeurteilung für Freiflächen-PV-Anlagen können ehemalige Deponieflächen als Vorzugsstandorte gelten; nach Beurteilung der Verwaltung ist die Eignung dieses Bereiches zur regenerativen Energieerzeugung daher voraussichtlich gegeben und die Berücksichtigung in dem bereits eingeleiteten Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes sinnvoll.

ÖPNV-Angebot in der Stadt Trostberg; Stadtbus - Sachstandsbericht

Auf 120.000 Euro beläuft sich das Jahresdefizit der Stadtbuslinie 9434 aufgrund einer eklatanten Steigerung der Betriebskosten. Problem: Wer beteiligt sich wie an den finanziellen Zuschüssen? Das Landratsamt Traunstein sieht die Kostenträgerschaft bei der Stadt Trostberg, da der Bus im Wesentlichen im Ortsgebiet fährt. Die Stadt Trostberg will aber auch den Landkreis Traunstein in die Pflicht nehmen, da die Linie ebenfalls den Tachertinger Ortsteil Schalchen/Reit sowie die Kreisklinik Trostberg samt Facharztzentrum mit ihrem überörtlichen Einzugsgebiet erschließt. Zudem benutzen Kinder und Jugendliche, die in Trostberg das Hertzhaimer-Gymnasium oder die Realschule besuchen, auch den Bus. Sachaufwandsträger beider Schulen ist der Landkreis Traunstein. Die Linie läuft zu zehn Prozent als Stadtbus und zu 90 Prozent für die Schülerbeförderung. Von den Schülern besuchen 60 Prozent weiterführende Schulen (Trägerschaft Landkreis Traunstein) und 40 Prozent die Grund- und Mittelschule (Trägerschaft Stadt Trostberg). Mehrere Gespräche zwischen Vertretern der Stadt und des Landkreises haben bereits stattgefunden, um die ÖPNV-Linie 9343 weiterzuführen und die dazu erforderlichen Zuschüsse verursachungsgerecht nach den Nutzern zu verteilen. Der Landkreis sieht allein die Stadt Trostberg in der Pflicht, die Kosten zu tragen. Das Landratsamt wie auch die Stadt Trostberg legten den Sachverhalt der Regierung von Oberbayern als Fach- und Rechtsaufsicht zur Stellungnahme vor. Aus Sicht der Regierung ist eine einvernehmliche Lösung zwischen Landkreis und Stadt bei der Linie 9434 zu bevorzugen, da im vorliegenden Fall sowohl Landkreis als auch Stadt Schulaufwandsträger sind und somit beide vom Fortbestand der Linie 9434 bei der Schülerbeförderung profitieren würden. Die Regierung wies aber auch darauf hin, dass der Landkreis nicht verpflichtet ist, eine ÖPNV-Linie einzurichten, um seine Beförderungspflicht als Schulaufwandsträger zu erfüllen. Noch herrschen zwischen Stadt und Landratsamt verschiedene Ansichten in puncto Trostberger Stadtbus. Geschlossen stimmten die Stadtratsmitglieder dafür, das Angebot der Regierung, in dieser Sache zu vermitteln, anzunehmen. Ziel ist eine sachgerechte Kompromisslösung zum Aufteilen der Mehrkosten und damit zum Erhalt der ÖPNV-Linie 9434, Stadtbus Trostberg.

Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/