Im Amtsblatt der Stadt Trostberg vom 09.12.2022 (Ausgabe 25 aus 2022) auf Seite 6 und 7 wurde die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) amtlich bekanntgemacht. Bei der Überschrift und bei der Schlussformel der Anlage muss jeweils statt 12.12.2022 der 01.12.2022 stehen.