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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2024

Haushaltssatzung

der Stadt Trostberg

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  33.768.580,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  9.781.300,00 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.425.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  360 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Trostberg, 29.02.2024
Stadt Trostberg
gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 26.02.2024, Geschäftszeichen 3.20-941-230005, den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht bereit.

Trostberg, 29.02.2024
gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister