Titel Logo
Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung Riegerstiftung 2024

Haushaltssatzung

der Riegerschen Stiftung

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Aufgrund Art. 20 Abs. 2 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.500,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  500,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Entfällt

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Trostberg, 29.02.2024
Stadt Trostberg
gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister

II.

Der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht bereit.

Trostberg, 29.02.2024
gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister