Die Ortsstraßen in der Schwarzau, namentlich die Hochfellnstraße, Sonntagshornstraße und Watzmannstraße, befinden sich in einem erkennbar schlechten Zustand. Die Straßenzustandserfassung aus dem Jahr 2017 weist die Zustandsklassen 6 und 7 auf, welche Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Straße notwendig macht. Mehrere partielle Aufgrabungen für verschiedene Leitungsverlegungen und -reparaturen, Oberflächensetzungen und marode Gehsteige lassen eine Sanierung notwendig erscheinen. Der vorgesehene Planungsbereich umfasst die vorgenannten Straßen einschließlich ihrer Gehsteige mit ca. 480 m Länge. Die Beteiligung von Spartenträgern für erforderliche Spartenerneuerungen bzw. -verlegungen ist vorgesehen. Als Grundlage für das weitere Vorgehen ist die Vergabe von Planungsleistungen einschließlich Bestandsvermessung, Kanalzustandserfassung und Bodenuntersuchungen notwendig. Eine überschlägige Kostenschätzung für eine bestandsorientierte Ausbauvariante ergab ca. 500.000 € zu erwartende Baukosten. Als Honorar für Ingenieurleistungen sind Kosten von ca. 45.000 € brutto für alle Leistungsphasen zu erwarten. Für die Ausführung der Planungsleistungen wird das Ingenieurbüro SAK, Traunstein, vorgeschlagen. Es soll vom Ingenieurbüro eine Grundlagenermittlung zur Darstellung des konkreten Sanierungs- und Reparaturbedarfs für Fahrbahn, Entwässerung und weitere Sparten in den betreffenden Straßenabschnitten erarbeitet werden. Es sind die Alternativen Sanierung, Deckenverstärkung, Teilausbau, Vollausbau gegenüberzustellen. Die verschiedenen Nutzungsdauern und Qualitätsmerkmale sollen aufgezeigt werden.
Der Fußgängersteg an der Eisenbahnbrücke zwischen Pechleraustraße und Saliteraustraße weist einen sanierungsbedürftigen Zustand auf. In den letzten Prüfungen im Jahr 2017 und 2020 wurden Schäden dokumentiert, welche die Dauerhaftigkeit des Bauwerks beeinträchtigen. Diese Schäden wurden an den Pfeilern, an der Stahlkonstruktion und am Überbau des Steges festgestellt. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen des Steges werden mit den laufenden Hochwasserschutzmaßnahmen koordiniert. Die Vorgehensweise zur Sanierung wurde durch das Ingenieurbüro Fritsch aus Kolbermoor erläutert. Der Stadtrat nahm Kenntnis vom Zustand des Fußgängersteges und beauftragte das Ingenieurbüro, die Entwurfsplanung zur Sanierung des Steges einschließlich Kostenberechnung dem Stadtrat bis Sommer 2024 zu präsentieren.
Neben dem Sozialfonds gibt es noch drei Stiftungen, die die Stadt Trostberg verwaltet: die Rieger`sche Stiftung, die Frank-Caro-Stiftung und die Franz-Huthmann-Stiftung. Den Ertrag aus der Franz-Hutzhmann-Stiftung verwendet die Stadt alljährlich dafür, die Seniorenarbeit von Trostberger Vereinen, Verbände und Organisationen zu unterstützen. Seit 1986 fördert die Stadt damit die Betreuung älterer Bürger. Die Mittelverteilung erfolgt nach Richtlinien, die der Stadtrat aufgestellt hat. Der Trostberger Stadtrat beschloss einstimmig, die Zuschüsse für die Seniorenarbeit der Vereine und Verbände in Höhe von etwa 6.998 Euro zu gewähren. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel von 7.000,00 € bei wurde der Zuschussberechnung ein Grundbetrag für Seniorenveranstaltungen von je 4,00 € zuzüglich 0,47 € je Besucher zugrunde gelegt. Für Kontaktbesuche bei Senioren und in Altenheimen setzte swie je Besuch 1,54 € an. Die Verteilung der Mittel wurde mit der Seniorenreferentin Verena Penn-Helminger abgestimmt. Dreizehn Trostberger Vereine, Verbände und Organisationen erhielten für die Seniorenarbeit 2023 einen Zuschuss.
Zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen wurden für das vergangene Jahr 9.000,00 € veranschlagt. 28 Vereine haben Anträge auf Unterstützung der laufenden Jugendarbeit gestellt. Unter Abwägung von Umfang, Aufwand und Mitgliederanzahl wurde von der Jugendreferentin und der Verwaltung ein Vorschlag zur Mittelverteilung ausgearbeitet. Diesem stimmte der Stadtrat zu.
Ab 1. August 2026 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich geregelt. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Für Schulkinder gibt es vielfältige Angebote die in der Sitzung erläutert wurden. Für die kommenden Schuljahre ist einerseits mit einer zunehmenden Schülerzahl zu rechnen, andererseits wird mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter mit einer deutlich erhöhten Quote an zu betreuenden Kindern zu rechnen sein. Der Bedarf an Betreuungsplätzen an der Heinrich-Braun-Grundschule wird bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs wie bisher mit rd. 50% (= rd. 150 bis auf 180 Plätze ansteigend) angenommen und ab dem Eintritt des Rechtsanspruchs mit 80 % festgelegt. Dies sind ab 2026/2027 225 Plätze, ab 2027/2028 255 Plätze, ab 2028/2029 280 Plätze, ab 2029/2030 310 Plätze. Damit ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 75 bis 160 Plätze (3-7 Gruppen) zum IST-Stand von 150 Plätze. Der Bedarf an Betreuungsplätzen an der Grundschule Heiligkreuz wird bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs wie bisher mit rd. 35% (= rd. 35 Plätze) angenommen und ab dem Eintritt des Rechtsanspruchs mit 60 % festgelegt.
Dies sind ab 2026/2027 40 Plätze, ab 2027/2028 47 Plätze, ab 2028/2029 55 Plätze, ab 2029/2030 60 Plätze. Damit ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 8 bis 30 Plätze (2 Gruppen) zum IST-Stand von 32 betreuten Kindern.
Der Stadtrat stimmte den Betreuungssformen zu.
Der Stadtrat hat am 30.11.2022 (Beschluss-Nr.: 2022255) und am 01.03.2023 (Beschluss-Nr.: 2023025) die Änderung des Flächennutzungsplanes von Flächen der Landwirtschaft zu Sondergebietsflächen für regenerative Energieerzeugung in den Bereichen Tinning, Waltersham und Bergham beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf fand in der Zeit vom 11.12. - 11.01.2024 statt. Während dieser Zeit gingen bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen bzw. Äußerungen oder Anregungen von verschiedenen Organisationen und Verbänden sowie Kommunen ein.
Der Stadtrat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragte die Stadtverwaltung, die Standorte Tinning und Bergham weiter zu verfolgen. Für die Fläche in Waltersham wird das Änderungsverfahren aufgrund raumordnerischer Konflikte hinsichtlich des Verkehrs (Planung für die Ortsumfahrung Trostberg), welche nicht im Rahmen der Bauleitplanung abzuwägen sind, eingestellt.
Auf Grund der prognostizierten Schülerzahlen hat der Stadtrat Trostberg entschieden, die Grundschule zu erweitern. Dabei soll die geplante Schulhauserweiterung von Bauteil F bis August 2026 fertiggestellt werden. Entsprechend dem Entwurf von Leitenbacher und Spiegelberger Architekten soll Bauteil F um 16 Klassenräume mit zugehörigen Nebenräumen entlang der Nord- West Fassade ergänzt werden. Während der Bauphase ist eine erdgeschossige Containeranlage mit 4 Klassenräumen, 2 Intensivräumen und Schüler- WC- Anlagen erforderlich. Das Containergebäude ist für 24 Monate als Interimslösung geplant und somit grundsätzlich eine Basislösung. Der Stadtrat beschloss, den Bauantrag für die Containeranlage zu stellen und die Maßnahme auf Grundlage der Kostenberechnung von 899.215 Euro umzusetzen. Die Kosten für die Innenausstattung sowie Möblierung und EDV-Geräte sind hier nicht enthalten.
Die Dr.-Albert-Frank-Straße, bestehend aus beidseitigen Gehsteigen und der Straßenfläche, ist insgesamt in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 21.12.2022 (Vorstellung der Planung) bzw. vom 25.01.2023 (grundlegender Maßnahmenbeschluss) soll die Sanierung in 3 Bauabschnitten erfolgen. Der Bauabschnitt 1, Gehsteig Ost, wurde im Jahr 2023 ausgeführt. Im Jahr 2024 soll der Bauabschnitt 2, Gehsteig West, auf die gleiche Weise saniert werden. In einem 3. Bauabschnitt ist die Erneuerung der Straßendecke vorgesehen. Die im Maßnahmenbeschluss geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 235 T€ für den Bauabschnitt 2, Gehsteig West. Der Gehsteig West umfasst etwa 200 m Länge und verläuft entlang des Parkplatzes. Es ist geplant, den Gehsteig bestandsorientiert und mit einer gleichmäßigen Breite von 1,80 m zu verbessern. Zum Parkplatzende ist die Anlage einer ungesicherten Querungsstelle durch Absenkung des Bordsteines vorgesehen. Im BA1 wurde auf der gegenüberliegenden Seite bereits eine Absenkung mit Tiefbord hergestellt. Zum angrenzenden Grünstreifen erfolgt die Wegeinfassung durch Beton-Leistenstein. Die Gehsteigoberfläche wird abschließend asphaltiert. Die bestehende Baumreihe bleibt unverändert erhalten.
Der Stadtrat beschloss die Sanierung der Dr.-Alber-Frank-Straße nach dem Entwurf des Planungsbüros BPR Traunstein vom 17.1.2023 mit dem Bauabschnitt 2 fortzuführen. Die notwendigen Straßenbauarbeiten sind frühzeitig auszuschreiben und die Maßnahmen für BA2 werden im Jahr 2024 ausgeführt.
Angelehnt an die Straßenzustandserfassung aus dem Jahr 2017 wurde die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Gaßberg und Ort für Sanierungsarbeiten vorgesehen. Der gewählte Straßenabschnitt wurde aufgrund des festgestellten Schadensbildes der Klasse 7, schlechter Zustand, zugeordnet. Die sanierungsbedürftigen Bereiche mit 500 m Länge im oberen Bereich zwischen Ort und Gaßberg und 170 m Länge im unterhalb liegenden Bereich, beides mit Straßenbreiten zwischen 3,80 m und 4,50 m weisen starke Asphaltrisse, Randausbrüche und Ausmagerungen in der bestehenden Asphaltdecke auf. Die Sanierung soll so einfach wie möglich erfolgen. Die teilweise im Randbereich vorhandenen Einbauten wie Muldensteine für Entwässerung und Rasengittersteine zur Bankettbefestigung sollen erhalten bleiben. Die neu herzustellende Asphaltfläche soll eine Mindestbreite von 4 m erhalten. Im Haushalt sind Mittel zur Straßenasphaltierung eingeplant, HH-Stelle 1.6300.9560.
Mit den im Sachverhalt beschriebenen Asphaltierungsmaßnahmen bestand Einverständnis. Für die erforderlichen Leistungen werden unterteilt nach oberem und unterem Bereich Angebote eingeholt.
Für die Weiterführung des Sanierungskonzeptes zum sicheren Erhalt des Kanalnetzes sind fortlaufende TV-Inspektionen von Haltungen und Schächten notwendig.
In diesem Abschnitt sollen Haltungen auf einer Länge von ca. 1,6 km und 49 Schächte optisch inspiziert werden. Es handelt sich dabei um Bereiche die in den Jahren 2000-2003 zuletzt betrachtet wurden und im Zuge der Eigenüberwachungsverordnung nun wieder begutachtet werden müssen. Die betroffenen Schächte und Haltungen befinden sich alle in dem Bereich Heiligkreuz; Am Kellerberg, Angerweg, Grubergasse (alt), Gumpertshamer Straße, Kapser Straße, Kirchstraße, Römerstraße und Schanzenweg. Ein datiertes TV-Inspektionskonzept wird von dem Ingenieurbüro ING, Traunreut erstellt.
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/