rot = Einziehung grün = bleibende Widmung
Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 4 im Gemarkungsbereich Heiligkreuz „Weg zum Dieplinger Hof“ nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG
Die Stadt Trostberg beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 4 im Gemarkungsbereich Heiligkreuz „Weg zum Dieplinger Hof“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 31 teilweise einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist nach Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2026 beschlossen, das Teilstück zwischen dem Anwesen Hofstett 10 und dem Weg „von der Kreisstraße Heiligkreuz/Engertsham über Edt zur Gemeindeverbindungsstraße Armutsham“ einzuziehen und das entsprechende Verfahren durchzuführen. Die Stadt Trostberg als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.
Beabsichtigt ist die Einziehung folgender Wegefläche (Fl. Nr. 31/T, Gemarkung Heiligkreuz):
Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung liegen während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich Planen und Bauen, Hauptstraße 24, 83308 Trostberg, für die Dauer von drei Monaten (bis einschl. 21.09.2026) aus und können in dieser Zeit eingesehen werden. Während der Dauer der Auslegung können auch Anregungen und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Nach Abschluss der Auslegung ist die Einziehung des Teilstücks vorgesehen.