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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 7/2023
Informationen der Stadtwerke Trostberg
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Von der Winter- in die Sommersaison im Freizeitzentrum Trostberg

Nachdem Ende Februar wiederrum eine außergewöhnlich erfolgreiche Wintersaison in unserem Rainer-Roßmanith Eisstadion zu Ende gegangen ist, laufen die Arbeiten zur Vorbereitung auf die kommende Freibadsaison bereits auf Hochtouren.

Im vergangenen Winter konnten rund 20.500 Eintritte ins Eisstadion verzeichnet werden, der drittbeste Wert in den vergangenen 25 Jahren.

Deutlich erfolgreicher war lediglich die Corona-Saison 2021/2022, als es zum Eisstadion wenig Alternativen zur Freizeitgestaltung gab. Damit setzt sich der positive Trend der letzten Jahre fort und zeigt, wie attraktiv unser Eisstadion nach wie vor ist. Überwiegend den jugendlichen Eisläufern waren die Samstagabende vorbehalten, das waren zusammen mit den Sonntagnachmittagen die besucherstärksten Zeiten für den Publikumseislauf. Auch außerhalb des Publikumseislaufes war das Stadion beinahe zu 100 % ausgebucht.

Trotz vieler technischer Probleme, dem mehrmaligen Defekt der Eismaschine, dem Ausfall der Stadionheizung sowie dem defekten Kassenautomaten war es somit wieder eine ausgesprochen erfolgreiche Wintersaison.

Personell konnten alle benötigten Stellen für die kommende Freibadsaison besetzt werden, sodass einer Öffnung des Freibades zum 1. Mai nichts mehr im Wege stehen dürfte - außer es kommt zu einem Wintereinbruch Ende April - wie er in den vergangenen Jahren öfters erfolgte. Sofern die Witterungsbedingungen es zulassen, könnte die Saison in diesem Jahr bereits am Samstag, 29. April beginnen. Bis dahin ist aber noch viel Arbeit zu erledigen, damit das Freibad zur Saisoneröffnung wieder im gewohnten Glanz erstrahlt.

Ein Teil der Stromkunden der Stadtwerke Trostberg hat Ende Januar eine Kundeninformation über die fehlerhafte Jahresabrechnung des Jahres 2022 erhalten. Der Fehler basiert auf einer falschen Berechnung des Verbrauchspreises + Stromsteuer + Grundpreis, welcher durch eine nicht korrekt durchgeführte Programmierung eines Produktes beim Softwareanbieter entstanden ist. Es betrifft ausschließlich Stromkunden im Eintarif ohne Schwachlastregelung. Die im zweiten Halbjahr auf Null Cent gesenkte EEG-Umlage wurde dadurch doppelt abgezogen, sodass sich der korrigierte Rechnungsbetrag um die Höhe der EEG-Umlage erhöht.

Im nachfolgenden Fall sind dies 14,48 € netto zzgl. MwSt.

Gutschriften und Nachzahlungen werden auf Basis der korrigierten Rechnungen ausbezahlt bzw. eingezogen. Sofern bereits Zahlungen durch Kunden erfolgt sind, sind die Differenzbeträge zwischen der alten und neuen Rechnung zu begleichen.