Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Blindreit" im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 1981/4, 1967/21 und 1967/22 der Gemarkung Heiligkreuz, Blindreit 12, 13 und 15
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in der Sitzung am 16.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 23 „Blindreit“ im Bereich der o. g. Grundstücke zu ändern.
Der Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.03.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023
öffentlich im Rathaus der Stadt Trostberg, 2. Stock, Fachbereich Planen und Bauen, ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (Anregungen oder Bedenken) vorgebracht werden. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt (vereinfachtes Verfahren). Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.