Die Stadtverwaltung erhält gelegentlich schriftliche Beschwerden über das Verhalten von Mitbürgern bzw. Mitbürginnen. Meistens sind diese unterzeichnet mit „ein besorgter Bürger“, „die betroffene Nachbarschaft“ oder „die besorgte Bürgerschaft“.
Ich möchte deshalb darauf hinweisen, dass Beschwerden und Mitteilungen jeglicher Art nur nachgegangen wird, wenn auch eine Ansprechperson hinterlegt ist, mit der wir in Kontakt treten können. Es bringt daher auch nichts, denselben Fall mehrmals anonym zu melden.
Für die Bearbeitung ist es erforderlich, Nachfragen zu stellen und Hintergründe erfragen zu können. Auch gibt ein Kontakt mit dem Beschwerdeführer bzw. der Beschwerdeführerin der Verwaltung die Möglichkeit, das Vorgehen zu erklären und bereits getroffene Maßnahmen oder rechtliche Hintergründe zu erläutern. Es zeigt sich, dass im direkten Kontakt bessere Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden können, auch wenn nicht jedes Anliegen im Sinne des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin gelöst werden kann. Es ist ein Gebot der Fairness, sich zu einer Beschwerde zu bekennen und hierfür den eigenen Namen sowie Kontaktdaten anzugeben. Selbstverständlich wird der Name des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin bei der Überprüfung des angegebenen Sachverhalts nicht an die Betroffenen weitergegeben.
Grundsätzlich zeigt sich im Falle von Beschwerden jeglicher Art immer wieder, dass an dem alten bayerischen Spruch „Mit’m Redn, kommen d’Leut’ zam“ etwas dran ist. Daher sollte aus meiner Sicht der erste Schritt - vor dem Verfassen von Briefen an die Stadtverwaltung - sein, eine Klärung im persönlichen Gespräch anzustreben.
Ich würde mich freuen, wenn dies Beachtung findet.