Aufgrund Art. 68 Abs. 1 Satz 2, Art 65 Abs. 3 und Art. 26 GO i. V. mit § 1 der BayKommV erlässt die Stadt Trostberg folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
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| erhöht um EUR | vermindert um EUR | gegenüber EUR | auf nunmehr verändert EUR |
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 5.300.000 |
| 36.314.960 | 41.614.960 |
| die Ausgaben | 5.300.000 |
| 36.314.960 | 41.614.960 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.611.890 |
| 7.334.340 | 8.946.230 |
| die Ausgaben | 1.611.890 |
| 7.334.340 | 8.946.230 |
unverändert
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 06.08.2026. 5.20-940-250006 keine Einwände erhoben, genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht enthalten.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung eine Woche lang im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.