Der Bauausschuss hat am 05.02.2024 (Beschluss-Nr.: 2024011) die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Nunbichl“ beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf fand in der Zeit vom 04.03. - 04.04.2024 statt. Während dieser Zeit gingen bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen bzw. Äußerungen oder Anregungen von verschiedenen Organisationen und Verbänden sowie Behörden ein.
Der Bauausschuss nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragte die Stadtverwaltung, die Änderungen und Hinweise in den Satzungsentwurf einzuarbeiten. Der Entwurf wird nach Einarbeitung der Änderungen als Satzung beschlossen.
Der Stadtverwaltung liegt für das Bebauungsplangebiet Nr. 22 „SKW Industriegebiet“ ein Antrag der Firma Alzchem Trostberg GmbH vor. Die Firma AlzChem Trostberg GmbH plant auf dem Grundstück Fl. Nr. 590/5 der Gemarkung Trostberg eine Erweiterung.
Der Antrag zur Erweiterung wurde vom Bauausschuss befürwortet. Ein entsprechendes förmliches Bauleitplanverfahren ist einzuleiten und durchzuführen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2023 (Beschluss-Nr.: 2023112) beschlossen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Ausweisung einer Freiflächen PV-Anlage in Waltersham aufzustellen. Neben dem Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es zudem notwendig den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Hierzu wurde ebenfalls bereits die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Dabei gingen gravierende und nicht überwindbare Einwendungen seitens der Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanung, des Staatlichen Bauamtes und des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten ein. Aufgrund der bedeutsamen Bundesstraßenumfahrung und der in dem Zusammenhang nicht überwindbaren Konflikte mit den Zielen der Landesplanung wurde das Flächennutzungsplanverfahren mit Beschluss des Stadtrates vom 28.02.2024 (Beschluss Nr.: 2024022) eingestellt. Dadurch entzieht sich gleichzeitig auch die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, da dieser nicht mehr dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) entspricht. Der Bauausschuss hat wegen den o. g. Gründen das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingestellt.
Die Energieagentur Südostbayern wurde mit der Umsetzung des kommunalen Energiemanagements beauftragt. Ein Teil des kommunalen Energiemanagements beinhaltet den jährlichen Energiebericht zu den neun betreuten städtischen Liegenschaften. Der Energiebericht liegt nun für den Projektzeitraum 01.09.2022 bis 31.08.2023 vor und wurde durch die Energieagentur Südostbayern erläutert. Im Wesentlichen geht der Energiebericht auf den Stand des kommunalen Energiemanagements, die Verbrauchsentwicklung der betreuten Liegenschaften, den umgesetzten Maßnahmen sowie den Ausblick auf den neuen Berichtszeitraum ein.
Vom Sachstand nahm der Bauausschuss Kenntnis.
Die Gemeinde Tacherting informierte die Stadt Trostberg darüber, dass der Gemeinderat Tacherting in seiner Sitzung am 21.03.2024 den Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst hat. Die Stadt Trostberg wurde im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Behördenbeteiligung (Beschluss Nr. 2023116) und der anschließenden „normalen“ Träger- und Behördenbeteiligung (Beschluss Nr. 2024019) beteiligt. Beide Male nahm der Bauausschuss die Planungen ohne Einwendungen zur Kenntnis. Der Feststellungsbeschluss wurde vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen.
Herr Kleinknecht als geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Volkshochschule Trostberg e. V. erstattete gemäß der Zielvereinbarung den Kosten- und Leistungsbericht für das laufende Jahr 2024.
Der Kosten- und Leistungsbericht wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/