Der Stadtrat hat in der Sitzung am 23.10.2024 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderungen in dem o. g. Bereich durchzuführen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben in der Zeit vom
21.09.2026 bis einschließlich 21.10.2026
während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit, den Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung und zur Begründung im Fachbereich Planen und Bauen,
2. Stock, einzusehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zu unterrichten und Anmerkungen oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Aktuell & Informativ / Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.