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Pidinger Gemeinde-Report
Ausgabe 1/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Rathaus

Wichtiger Hinweis für alle Grundstückseigentümer:

In den vergangenen Wochen und Monaten haben die meisten Bürgerinnen und Bürger für ihre Grundstücke aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärungen vom Finanzamt Berchtesgaden mit Laufen bereits neue Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträge erhalten. Die Gemeinde Piding weist darauf hin, dass diese Bescheide unbedingt anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung auf Richtigkeit überprüft werden sollten.

Der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts dient als Grundlage für den Grundsteuerbescheid, der von der Gemeinde Piding zum 01.01.2025 für die zu veranlagenden Grundstücke erstellt wird. Einen genauen Zeitpunkt der Bescheiderstellung können wir noch nicht nennen.

Änderungen dürfen durch die Gemeinde nur vorgenommen werden, wenn ein geänderter Grundsteuermessbescheid des Finanzamts vorliegt.

Sollten Ihnen in den Bescheiden über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträge Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Bescheide Einspruch beim Finanzamt einlegen. Sollte die Frist für den Rechtsbehelf bereits abgelaufen sein, empfehlen wir Ihnen, Fehler trotzdem schriftlich oder telefonisch beim Finanzamt Berchtesgaden mit Laufen anzuzeigen. Die Bescheide können dann ggf. noch für die Vergangenheit, zumindest aber für die Zukunft berichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Berchtesgaden mit Laufen oder fragen Sie Ihren Steuerberater. Die Telefonnummer der zuständigen Stelle beim Finanzamt finden Sie rechts oben auf Ihrem Bescheid. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de.

Die Gemeinde Piding kann in diesen Fällen leider keine Auskünfte erteilen.

Barbara Baumgartner