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Pidinger Gemeinde-Report
Ausgabe 2/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Rathaus

Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro

Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Die Mehrheit davon sind Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Wechselt – wie im Erbfall – der Eigentümer, entstehen Pflichten für den neuen Besitzer. Darunter: die Erfüllung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Nach dem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzer zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Während Käufer sich dieser Tatsache in der Regel bewusst sind, trifft die Sanierungspflicht manche Erben vor allem älterer Ein- und Zweifamilienhäuser völlig unvorbereitet.

Austausch von Standardheizkesseln

Ein zentrales Element der Sanierungspflicht ist die Modernisierung veralteter Heizungen – auch in geerbten Immobilien. Standardheizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen ausgetauscht werden. Nur Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel dürfen weiter in Betrieb bleiben. „Beim Einbau einer neuen Heizung lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien, weil wir steigende Preise für Öl und Gas erwarten“, sagt Bettina Mühlbauer, Geschäftsführerin der Energieagentur Südostbayern.

Nachrüstpflichten bei der Wärmedämmung

Neben der Heizungsanlage spielt auch die Wärmedämmung eine zentrale Rolle: Erben müssen die oberste Geschossdecke oder die darüber liegende Dachfläche nachträglich dämmen. „Dies ist gut investiertes Geld“, sagt Mühlbauer. „Die Dämmung ist meist preisgünstig umzusetzen und verhindert, dass übermäßig Wärme verloren geht. Das spart nicht nur Heizkosten, auch die Wohnqualität wird mit wenig Aufwand erhöht.“ Ebenfalls gut gedämmt werden müssen laut Vorgabe Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.

Förderung für die Sanierungspflicht

Für die Sanierung ihres Hauses können Erben Zuschüsse erhalten. Bei der Heizung unterstützt der Staat den Wechsel zu erneuerbaren Energien im Eigenheim mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Für die nachträgliche Wärmedämmung ist ebenfalls eine Förderung möglich. „Wer unsicher ist, ob und wie ein geerbtes Haus unter die Sanierungspflicht fällt, wendet sich am besten an einen Energieberater der Energieagentur Südostbayern“, rät Mühlbauer. „Dieser überprüft die baulichen Gegebenheiten und weiß, welche Maßnahmen notwendig sind, kennt mögliche Befreiungen und berät zu Förderungsmöglichkeiten.“

Fragen zum Thema Sanierungspflichten und Möglichkeiten beantwortet die Energieagentur Südostbayern gerne bei der kostenlosen und neutralen Energieberatung. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, die Energieberater informieren anbieterunabhängig und individuell. Weitere nützliche Tipps gibt es unter www.energieagentur-suedost.bayern oder www.go-altbau.eu. Die Energieberatung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und ist für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein kostenfrei.

Infos und Anmeldung (erforderlich) unter Telefon 0861 58-7039 oder per E-Mail info@energieagentur-suedost.bayern.

Im Landkreis Berchtesgadener Land:

Bad Reichenhall

Landratsamt – jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.15 bis 18 Uhr

Freilassing

Rathaus – jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14.15 bis 18 Uhr

Berchtesgaden

Rathaus – jeden 3. Mittwoch im Monat von 13.15 bis 17 Uhr

Laufen

Rathaus – jeden 4. Donnerstag im Monat von 14.15 bis 18 Uhr

Im Landkreis Traunstein:

Traunstein

Energieagentur Südostbayern – jeden Montag von 13.30 bis 18 Uhr

Grassau

Tourist-Info Grassau – jeden 3. Dienstag im Monat von 14 bis 17 Uhr

Trostberg

Rathaus – jeden 3. Donnerstag im Monat von 14.30 bis 17.30 Uhr

Obing

Rathaus – jeden 4. Dienstag im Monat von 14.15 bis 18 Uhr

Regelmäßig werden zusätzliche telefonische Beratungstermine angeboten.

Die nächsten Termine im Landkreis Traunstein (nur nach Terminvereinbarung):

APRIL

Traunstein Energieagentur Südostbayern, Maximilianstr. 26-28 Mo., 07.04.2025 13:30 - 18:00 Uhr

Traunstein Energieagentur Südostbayern, Maximilianstr. 26-28 Mo., 14.04.2025 13:30 - 18:00 Uhr

Grassau Tourist-Information, Kirchplatz 3 Di., 15.04.2025 14:00 - 17:00 Uhr

Trostberg Rathaus, Hauptstr. 24, kl. Sitzungssaal Do., 17.04.2025 14:30 - 17:30 Uhr

Traunstein Energieagentur Südostbayern, Maximilianstr. 26-28 Di., 22.04.2025 13:30 - 18:00 Uhr

Obing Rathaus, Kienberger Str. 5 Di., 22.04.2025 14:15 - 18:00 Uhr

Traunstein Energieagentur Südostbayern, Maximilianstr. 26-28 Mo., 28.04.2025 13:30 - 18:00 Uhr

Die nächsten Termine im Landkreis Berchtesgadener Land (nur nach Terminvereinbarung):

APRIL

Bad Reichenhall Landratsamt BGL, Salzburger Str. 64, Zimmer 236 Do., 03.04.2025 14:15 - 18:00 Uhr

Freilassing Rathaus, Münchener Str. 15, Zimmer 118 Mi., 09.04.2025 14:15 - 18:00 Uhr

Berchtesgaden Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 19 Mi., 16.04.2025 13:15 - 17:00 Uhr

Bad Reichenhall Landratsamt BGL, Salzburger Str. 64, Zimmer 236 Do., 17.04.2025 14:15 - 18:00 Uhr

Freilassing Rathaus, Münchener Str. 15, Zimmer 118 Mi., 23.04.2025 14:15 - 18:00 Uhr

Laufen Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 3.07 Do., 24.04.2025 14:15 - 18:00 Uhr

Bad Reichenhall Landratsamt BGL, Salzburger Str. 64, Zimmer 236 Mi., 30.04.2025 14:15 - 18:00 Uhr

Pressemeldung der Energieagentur Südostbayern