Fundräder, die zum Verkauf stehen
Wenn Sie einen Gegenstand im Gemeindegebiet finden, der nicht unmittelbar einem Besitzer zugeordnet werden kann – wenden Sie sich bitte an das Fundamt der Gemeinde. Wir nehmen die Fundgegenstände auf, kontaktieren falls möglich den Eigentümer und bewahren den Gegenstand bis zur Abholung oder dem Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten auf. Ist eine Herausgabe an den rechtmäßigen Eigentümer nicht möglich, hat der Finder das Recht, Anspruch auf Eigentum geltend zu machen.
Alle nicht abgeholten Gegenstände, die anonym abgegeben wurden oder der Finder kein Interesse bekundet, stehen 6 Monate nach Eingang im Fundamt zum Freiverkauf.
Fundfahrräder und -Roller werden zum Preis von je 10 € abgegeben.
Bei Interesse melden Sie sich bitte vorab im Fundamt an.
haben Sie die Möglichkeit unter https://www.gemeinde-piding.de/fundamt direkt eine Verlustmeldung zu erfassen oder das Fundamt im Rathaus zu kontaktieren, damit ein Abgleich mit den eingegangenen Gegenständen erfolgen kann.
Kontakt Fundamt:
Frau Brys/Frau Koch, Tel. 08651/7959-21, E-Mail fundamt@piding.de