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Remagener Nachrichten
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG

zur Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die Erhebung von Hundesteuer vom 20.06.2011

Der Rat der Stadt Remagen hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 12.12.2022 die folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 4 Absatz 2 und 3 werden wie folgt geändert:

(2)

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Wird die Frist zur Abmeldung des Hundes gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 nicht eingehalten, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.

(3)

Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2.

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, den 12.12.2022
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister