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Remagener Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Steuern für 2024

Der Rat der Stadt Remagen hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Hebesätze für das Jahr 2024 festgesetzt. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden, für den ersten Hund 84,00 EUR, für den zweiten Hund 108,00 EUR, für jeden weiteren Hund 168,00 EUR und für gefährliche Hunde 564,00 EUR. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt weiterhin 380 %.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Bescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet wird.

Durch diese öffentliche Bekanntmachung werden die Hundesteuer, der Landwirtschaftskammerbeitrag, die Gewerbesteuer und die Vergnügungssteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe beziehungsweise mit den zuletzt veranlagten Hebesätzen festgesetzt.

Die Steuern und Abgaben sind zu den bekannten Fälligkeiten zu begleichen. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beträge fristgemäß abgebucht.

Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erstellt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen

Stadtverwaltung Remagen
gez. Björn Ingendahl
Bürgermeister