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Remagener Nachrichten
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung

Die bis zum 15. Februar 2026 (u.a. bis 1. Quartal 2026) fälligen Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstigen Abgaben aufgrund ergangener Bescheide werden hiermit öffentlich angemahnt. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde erfolgt ein entsprechender Bankeinzug. Zahlungsrückstände die bis zum 13. März 2026 nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind, werden einschließlich der entsprechenden Mahngebühren und Säumniszuschläge nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz für Rheinland-Pfalz im Zwangswege eingezogen.

53424 Remagen, 27. Februar 2026
Stadtkasse Remagen